Das Konnexitätsprinzip lässt sich einfach mit dem Satz "Wer bestellt, bezahlt" zusammenfassen. Es ist ein Grundsatz im Staats- und Verwaltungsrecht, der besagt, dass die Ebene, die eine Aufgabe anordnet, auch für deren Finanzierung verantwortlich ist.
Konkret bedeutet dies z.B.: Wenn der Bund den Ländern Aufgaben überträgt, muss er auch die Kosten dafür tragen. Wenn ein Bundesland seinen Kommunen neue Aufgaben zuweist, muss es für die entstehenden Kosten aufkommen. Dieses Prinzip soll sicherstellen, dass Aufgaben und Finanzen in der öffentlichen Verwaltung fair verteilt werden und keine Ebene übermäßig belastet wird.