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Sobald man sich mit Bürger:innen- oder Öffentlichkeitsbeteiligung befasst, stellt man schnell ein unterschiedliches Verständnis diverser Begriffe fest.
“Information”, “Kommunikation” sowie “Beteiligung” werden häufig deckungsgleich und/oder mit großen Schnittmengen genutzt, zwischen Bürger:innen- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird kaum unterschieden.
Daher stellen wir eine kleine Begriffsklärung voran, was wir meinen, wenn wir diese Begriffe nutzen:
Begriffsklärung: Information
Eine Information ist ein Datum, Fakt oder Wissen, das unidirektional (!) von einem bzw. einer Informationsträger:in an einen oder mehrere Informationsempfänger:innen übermittelt wird. Information ist also eine eher sachliche Übermittlung objektiv überprüfbarer Inhalte, ohne eine Beziehungsebene zu berühren und ohne eine Reaktion oder Replik zu erfordern1.
Informationen im vorliegenden Falle fließen meist von der Stadtverwaltung in Richtung Bürger:innen. Entspr. Möglichkeiten sind Webseite, Newsletter, Broschüren, Berichte, Aushänge, Infoveranstaltungen und vieles mehr, ggf. auch die Social Media-Auftritte der Stadt (s. dazu unten).
Begriffsklärung: Kommunikation
Kommunikation ist dagegen ein bidirektionaler Austausch von Informationen. Bei Kommunikation kommt es also zum Austausch von Informationen, der in beide Richtungen funktionieren kann. Kommunikation ermöglicht es, mit anderen Menschen, Organisationen, Korporationen2 in Kontakt zu treten und im besten Fall Überlegungen, Sichtweisen und/oder Argumente auszutauschen.
Bei gelungener Kommunikation geht es dabei neben der reinen Informationsvermittlung in beide Richtungen um die Einsicht in Standpunkte des Gegenübers, um ein gegenseitiges, empathisches “mit dem eigenen Anliegen gesehen werden”, kurz: um die Beziehung zwischen den Kommunikationsteilnehmer:innen – die im Optimalfall auf Augenhöhe stattfindet.
Für die kommunale Ebene bedeutet das unserer Meinung nach eine Wahrnehmung von Bürger:innen durch Lokalpolitik und Verwaltung nicht als reine Leistungs- oder Informationsempfänger:innen, sondern als Expert:innen für das Leben in Bottrop – mit konkreten Anliegen, die sich aus ihrer Lebensrealität ergeben. In Kommunikationsprozessen können diese Anliegen von Bürger:innen mit denen der Verwaltung abgeglichen und mit z.B. rechtlichen, verwaltungslogischen und/oder haushalterischen Randbedingungen in Beziehung gesetzt werden.
Um adäquate Rückkanäle für diese Beziehung sicherzustellen, müssen keine persönlichen Treffen stattfinden, allerdings vereinfachen sie die gegenseitige Wahrnehmung enorm. Beispiele wären Bürger:innensprechstunden, Dialogformate, Workshops o.ä.. Aber auch Online-Kontaktformulare (sofern eine Antwort oder sogar ein Dialog erfolgt) oder Online-Ticketsysteme (z.B. Mängelmelder) mit entsprechenden Statusmitteilungen3 (!) u.v.m. können hierunter fallen.
Exkurs: Sind “Soziale Medien” Kommunikationsmittel?
Social-Media-Kanäle sind unseres Erachtens nur bei entsprechender (moderativer) Betreuung und angemessener Diskussionskultur als Kommunikationsmittel gültig, sie fallen ansonsten eher in die Kategorie Information. Im Falle der Stadt Bottrop scheinen sie nur sehr eingeschränkt für Kommunikationsprozesse geeignet zu sein:
Am Beispiel des wohl erfolgreichsten Kanals der Stadt Bottrop auf Instagram zeigt die meist einstellige Kommentaranzahl und die sehr oft fehlende Reaktion seitens der Stadt auf diese (sofern sich Fragen, zusätzliche Informationen, Anregungen oder Repliken in den Kommentaren befinden) die grundsätzliche Ungeeignetheit für die Bidirektionalität, den Austausch und die notwendige Kommunikationsbeziehung.
Ähnliches ist auch für die anderen Kanäle zu sagen: Der WhatsApp-Kanal hat gar keine Möglichkeit von Reaktionen der Informationsempfänger:innen jenseits anonymer Emojis, Kommentare unter YouTube-Videos bleiben ebenfalls in den meisten Fällen ohne Reaktion seitens der Stadt, Facebook weist grds. eine eher “destruktive” Diskussionskultur auf. Der Twitter- X-Account ist stillgelegt, bei dem Mastodon-Account @bottrop@bird.makeup handelt es sich um einen Klon des Ex-Twitter-Profils mit einem letzten Beitrag von Dez. 2022. Der recht neue TikTok Kanal der Stadt ist noch so neu, dass wir dazu noch keine Einschätzung abgeben 🙂
Die grds. in den Algorithmen der Social Media-Timelines inhärente und aktuell weiter vorangetriebene Förderung von Empörung, Polarisierung, Emotionalisierung (“engagement farming”) einerseits und die “Fake News”- und “KI-Slop”-Thematik andererseits, kurz der allgemeine Plattformverfall (“enshittification”) disqualifizieren die meisten Social Media-Angebote darüber hinaus mittelfristig als ernstzunehmende und seriöse Kommunikationskanäle.
Begriffsklärung: Beteiligung / Partizipation

Schematische Darstellung: Verwaltung, Bürger:innen und Lokalpolitik bearbeiten ein Thema unter Einbezug von Expert:innen und Stakeholdern
Die obigen Informations- und Kommunikationsangebote werden manchmal – sehr euphemistisch – passive Beteiligungsformate genannt, sind aber unserer Meinung nach nicht ausreichend, um dem Anspruch an eine echte (= aktive?) Beteiligung gerecht zu werden.
Denn aktive (Bürger:innen- oder Öffentlichkeits-) Beteiligung geht – im Sinne der Mitwirkung der Bürger:innen an (politischen) Entscheidungsprozessen – noch einmal sehr weit über Information und Kommunikation hinaus. Im Sinne der Definition von M. Kaase (2003) meint der Begriff Beteiligung (synonym: Partizipation) Handlungen und Verhaltensweisen, die Bürger:innen freiwillig und mit dem Ziel verfolgen, Entscheidungen auf den verschiedenen Ebenen des politisch-administrativen Systems zu beeinflussen.
Dieses Begriffsverständnis muss abgegrenzt werden
- von der Beteiligung am politischen Geschehen in Form von Wahlen,
- von dem Recht auf Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW
- von direktdemokratischen / plebiszitären Ansätzen (Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, u.a. gem. § 26 GO NRW), und
- von “Öffentlichkeitsbeteiligungen” (u.a. gem. § 3 BauBG, § 18 UVPG und § 25 (3) VwVfG zu Planfeststellungsverfahren), bei denen es sich in der Regel um Informationen und Planauslegungen im Rahmen von Bauleitplanungen handelt, die recht eingeschränkte Möglichkeiten zur Eingabe von Bürger:innenanliegen haben.
Oft muss zur Initiierung aktiver Beteiligungsprozesse das Verhältnis von Verwaltung und Bürgerschaft genauer betrachtet werden – denn normalerweise sieht sich ein:e Bürger:in als “individueller Akteur” der Lokalpolitik oder der Stadtverwaltung als “korporativem Akteur” (im Coleman’schen Sinne2) und dem damit einhergehenden Machtgefälle gegenüber.
Geeignete Beteiligungsformate müssen diese Hürde überwinden helfen: Bürger:innen müssen nicht nur Vorschläge zu spezifischen Themen einreichen oder “Mängel melden” können – und dann auf die Bereitschaft der Verwaltung hoffen, sich diesen anzunehmen.
Sondern Bürger:innen müssen sich im Idealfall bereits frühzeitig in den Prozess einer politischen Entscheidungsbildung einbringen können, die Entscheidungsfindung beeinflussen und verfolgen können und die eigenen Eingaben, Standpunkte und Beiträge im Ergebnis wiedererkennen können, kurz: Bürger:innen müssen ein relevantes Thema mit anderen Bürger:innen, Vertreter:innen von Lokalpolitik und Verwaltung, unter Berücksichtigung von Exper:innen-Inputs und den Bedarfen weiterer Stakeholder gemeinsam bearbeiten können.
Bürger:innenbeteiligung oder Öffentlichkeitsbeteiligung?
§ 21 GO NRW unterscheidet Bürger:innen (gekoppelt an die Wahlberechtigung) von Einwohner:innen (gekoppelt an den Wohnort). Der Begriff des Bürgers / der Bürgerin bezeichnet hier auf kommunaler Ebene
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder
- Menschen mit Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der EU, die
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens 16 Tagen in Bottrop wohnen.
Dieser Begriff schließt also alle Menschen unter 16 Jahren aus, genauso wie Menschen ohne EU-Staatsbürgerschaft, außerdem Menschen mit Bottrop als Zweitwohnsitz (da nur der Erstwohnsitz auf die Wahlberechtigung zu Kommunalwahlen einzahlt).
Der Begriff der (frühen) Öffentlichkeitsbeteiligung, wie er z.B. in § 3 BauBG, § 18 UVPG und § 25 (3) VwVfG genutzt wird, ist dagegen weiter gefasst, er schließt meist alle von einer Maßnahme betroffenen Einwohner – auch menschen ohne EU-Staatsbürgerschaft, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und Menschen mit Zweitwohnsitz – ein.
Allerdings findet (frühe) Öffentlichkeitsbeteiligung vor allem bei großen Infrastrukturprojekten im Rahmen der Planfeststellungsverfahren statt: Beim Bau von Autobahnen, neuer Bahnlinien oder der Errichtung von Stromleitungen. Die möglichen Eingaben und Stellungnahmen haben in diesen Fällen häufig einen reaktiven Charakter: Man wird meist mit einer ausgereiften Planung konfrontiert und kann auf der Basis ein Feedback geben.
Auch wir meinen mit dem Begriff “Beteiligung” immer eine Öffentlichkeitsbeteiligung, also eine Erweiterung von Bürger:innenbeteiligung incl. des Einbezugs aller Einwohnenden der Stadt – unabhängig von Staatsbürgerschaft, Alter und Wahlberechtigung. Denn auch die Bedürfnisse der Jugendlichen und Kinder sind unbedingt wahrzunehmen: Das sind ja nicht nur zukünftige Wähler:innen, sondern hoffentlich auch zufriedene und aktive Bottroper:innen. Und diese Identifikation mit der Stadt schaffen wir nur, wenn wir die Jugend früh beteiligen und Bottrop auch nach ihren Bedürfnissen attraktiv gestalten.
In unserem Verständnis müssen partizipative Beteiligungsformate daher deutlich früher ansetzen als die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung und sich nicht nur um Infrastruktur, sondern um die Gestaltung der Stadt und des Zusammenlebens in Bottrop drehen. So hätten sie einen deutlich visionäreren Anspruch: Die gemeinsame Entwicklung von Ideen und Zukunftsperspektiven.
1. Warum Beteiligung?
Beteiligungsmöglichkeiten im obigen Sinne zahlen auf die Selbstwirksamkeit und das Mündigkeitsgefühl von Bürger:innen ein, fördern die Akzeptanz für politisch-administrative Entscheidungen und stärken demokratische Basiswerte durch Erhaltung (und Rückgewinnung) politischer Handlungsspielräume.
Beteiligungen machen die Komplexität von Entscheidungsfindungen, den dazu notwendigen Interessenausgleich verschiedener “Stakeholder” und die entsprechenden Sach-, Rechts- und Haushaltszwänge transparent.
Nicht zuletzt helfen die eigene Beteiligung und die Einsicht in den Prozess der Konsensbildung dabei, eine pauschale “Die da oben”-Kritik und ein “Politik- und Verwaltungs-Bashing” zu verhindern verringern.
Interessante Formate für unsere Stadt können z.B. “kommunale Entwicklungsbeiräte” (Info), “kommunale Bürgerräte” (Info), öffentliche Diskussionsrunden, Zukunftswerkstätten, Online-Partizipationsmöglichkeiten oder mehr sein – u.a. das “Handbuch Beteiligung” gibt einen entsprechenden Überblick.
Allgemein haben inklusive, deliberative, dialogische Formate wie Bürgerräte o.ä. einen guten Ruf, vor allem, da sie den Beteiligten die Möglichkeit geben, über den eigenen Tellerrand hinaus andere Meinungen und Blickwinkel kennenzulernen (denn: “Demokratie fehlt Begegnung”), Fachexpertisen zu berücksichtigen und im Dialog einen konsensualen Vorschlag zu einem Thema zu erarbeiten – der dann in der Folge aber auch von den entscheidungsbefugten demokratischen Gremien berücksichtigt werden müsste.
Die Bottroper Stadtverwaltung konzipiert momentan eine neue Form der „Bürgerbeteiligung“, allerdings (noch?) ohne Beteiligung der Bürger bei der Entwicklung und Umsetzung. Das ist unserer Meinung nach eine vertane Chance, die Bürger mitzunehmen und die Beteiligung dadurch tief in der Öffentlichkeit zu verankern und damit eine erfolgreiche und gelebte Beteiligungskultur in Bottrop zu etablieren. Dies haben andere Städte auch schon mit durchwachsenem Erfolg probiert. Wir könnten hier von den Erfahrungen von Städten wie Oberhausen, Kiel oder Köln lernen.
Unserer Meinung nach sollten bereits die Werkzeuge zur Beteiligung unter Beteiligung der Bürger:innen entwickelt werden – also: “Entwicklung eines Beteiligungskonzepts” als Beteiligungs-Pilotprojekt für zukünftige partizipative Bürger:innenbeteiligungen.
2. Das Beteiligungsparadoxon
Wenn politische Entscheidungen von der Verwaltung umgesetzt und dann für Bürger:innen sicht- und spürbar werden, hat sich das Zeitfenster für eine Beteiligung oder Beeinflussung meist bereits lange geschlossen. Denn dem Beschluss und der Realisierung geht normalerweise eine lange Phase von Problembestimmung, Planung und Konzeptentwicklung voraus, die oft von der Öffentlichkeit gar nicht wahrgenommen werden und die durch politische Gremien, Planungsbüros, externe Beratende und verwaltungseigene Expert:innen gestaltet werden.
In den Fokus der Öffentlichkeit gelangen solche Maßnahmen erst, wenn – plakativ gesprochen – die Straße gesperrt und der Bagger bereits vor Ort ist. Dann ist der Prozess aber meist so weit fortgeschritten, dass keine Einflussnahme mehr möglich ist. Das erzeugt Frust, Unzufriedenheit, Unverständnis und letztendlich eine zunehmende Distanz zu städtischen Themen.
Darauf folgen oft “Diskussionen”, die aufgrund fehlender Informationen unkontrolliert und teils unsachlich in den sozialen Medien stattfinden, zunehmend von Ablehnung bis hin zu Aggressivität gegenüber „denen von der Stadt” geprägt sind. Hier lassen städtische Verwaltung und Politik viele Chancen für einen Dialog und den Einbezug der Öffentlichkeit ungenutzt.
Dieses sog. Beteilgungsparadoxon muss dafür systematisch aufgelöst werden.
Die Initiative Zukunft Bottrop möchte sich gerne einbringen, um die entsprechenden Rahmenbedingung zu schaffen, interessierte Bürger:innen mit der Verwaltung zusammenzubringen und Werkzeuge zu entwickeln, die den Dialog zwischen Öffentlichkeit, Lokalpolitik und Verwaltung fördern.
Wir haben unter anderem die Ziele, eine Beteiligungskultur in Bottrop zu etablieren, die Kommunikation und Vernetzung der Akteure miteinander zu verbessern sowie stille Zielgruppen durch proaktive und direkte Ansprache einzubeziehen.
Eine smarte und systematische Öffentlichkeitsbeteiligung muss alle Bottroper:innen, also auch Kinder, Jugendliche, Nicht-EU-Staatsbürger, alle Bürger:innen und sonstige Einwohner:innen mit ihren jeweiligen Bedürfnissen und Interessen einbeziehen und erreichen.
3. Das Verhältnis zum Zukunftsplan
Bei der Idee des Zukunftsplans geht es um eine möglichst übersichtliche Darstellung einer Vision für Bottrop für den jeweiligen Zeitpunkt von z.B. “in 10 Jahren”, wo alle größeren Veränderungen dargestellt werden.
Im Idealfall handelt es sich um eine barrierefreie und geräteunabhängig nutzbare Webseite, bei der man Mitteilungen über Änderungen abonnieren kann, auf der die großen Themen (Haushalt, Stadtentwicklung, Bildung und Soziales, Quartiere, Mobilität, …) aufgeführt sind. Von dort könnten Kurzzusammenfassungen die Entwicklungen und die mittelfristigen Ziele erläutern und weiterführende Links in die Tiefen der – leider nicht intuitiv bedienbaren, nicht einfach durchsuchbaren – Webseite der Stadt zu detaillierten Informationen führen.
Aktuelle und anstehende Beteiligungsmöglichkeiten wären dort markiert und verlinkt (denn teilweise gibt es sie – z.B. der Mobilitätsplan unter mobil-in-bottrop.de, sie sind nur leider nicht in der Breite bekannt), ebenso wie wichtige politische Beschlüsse, deren Hintergründe im Ratsinformationssystem hierüber deutlich einfacher auffindbar sind als über die momentane Recherchemöglichkeit. Eine Zeitleisten-Darstellung (hier ein Beispiel) macht vergangene und geplante Entwicklungen klarer.
4. Beispiele
Um evtl. besser zu verstehen, wie gelebte smarte und systematische Öffentlichkeitsbeteiligung aussieht und warum wir darin eine große Chance für Bottrop sehen, aber gleichzeitig davor warnen, einfach eine fertige Beteiligung den Bürgern vorzusetzen, ohne die Bürger mitzunehmen, investiert bitte 20 Min Eurer Zeit und hört Euch z.B. die 3. Folge des Podcasts "Herrenberger Stadtgeflüster" an. Das ist eine gute Zusammenfassung von aktiver Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. Kritik und Erfolgen:
Weitere interessante Infos zu und EInblicke in erfolgreichen Beiteiligungsformaten bietet der "Gib Deinen Senf dazu"-Podcast:
Eine transparente, offene Kommunikation und Information sowie die Eröffnung von Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung an Entscheidungsprozessen und damit an der Gestaltung der kommunalen Rahmenbedingungen führen zu einer höheren Akzeptanz politischer Entscheidungen und zu einer stärkeren Identifikation mit Bottrop als lebens- und gestaltenswerte Heimatstadt.
Öffentlichkeitsbeteiligung hat eine höhere Erfolgsquote, wenn die Bottroper:innen bereits bei der Entwicklung und Umsetzung von grundsätzlichen Fragen der Bürgerbeteiligung mitgestalten können. Unter anderem das Kölner Modell (Leitlinien des Kölner Modells) oder auch die Beteiligungsformate in Oberhausen (Leitlinien der Bürgerbeteiligung in Oberhausen) bieten erprobte, von Experten begleitete und vor allem gelebte Vorbilder für Beteiligungen und können als Beispiel für eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Bottrop dienen.
5. Fazit
Noch gibt es in Bottrop viele um die Stadt bemühte Bürger:innen, die sich noch nicht der Politikverdrossenheit hingegeben haben, die noch immer den Aufrufen zu Beteiligungsmöglichkeiten folgen (auch wenn die Tendenz in unserer Wahrnehmung – parallel zur Wahlbeteiligung – eher nach unten zeigt).
Die eigenen Kommunen sind nicht nur “Schulen der Demokratie”, sondern auch die Orte, wo Bürger:innen das oft zitierte “Politikversagen” am eigenen Leib zu spüren bekommen – wenn der Bus nicht fährt, kein Termin im Rathaus verfügbar ist, Kitaplätze fehlen, Schulen schließen, Mobilität nicht funktioniert, Brücken, Schwimmbäder und Sportstätten marode sind.
Die Einbindung der Bürger:innen in Gestaltungsprozesse und die Etablierung der Bürgerschaft als dritte Kraft – neben Verwaltung und Lokalpolitik – auf Augenhöhe sind dafür keine “nice to have”s, sondern dringend notwendig – um Konflikte zu entschärfen, um die Qualität von Entscheidungen zu verbessern, und um auch unliebsame, aber notwendige Einschnitte akzeptabler zu machen.
Für Gespräche und konzeptionelle Arbeit zum Thema Beteiligung stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Fußnoten
- In klassischen Kommunikationstheorien ist auch eine eindirektionale Information ein Kommunikationsprozess im weiteren Sinne. Um aber die Unterscheidung der verschiedenen Verhältnisse von Verwaltung und Bürger:innen deutlicher zu machen, grenzen wir “Information von Bürger:innen” von “Kommunikation mit Bürger:innen” ab.
- Mit Korporationen sind korporative Akteure i.S. des Soziologen J.S.Coleman gemeint: Kollektive soziale Gebilde wie Familien, Unternehmen oder Stadterwaltungen, die als eigenständig handelnde Akteure begriffen werden können. Ein Verhältnis eines korporativen und eines individuellen Akteurs (“Das Finanzamt (= Korporation) hat mir (= Individuum) geschrieben, dass …”, “Laut Verwaltung (= Korporation) muss ich (= Individuum) ein Formular einreichen”, …) ist meist von einem Machtgefälle geprägt. Korporationen werden oft “gesichtslos” wahrgenommen, Ansprechpersonen (= Individuen) sind innerhalb von Korporationen nicht immer einfach zu identifizieren.
- Der Bottroper Mängelmelder ist z.B. eine kommunikative Einbahnstraße: Gemeldete Mängel versickern in einem technischen System, eine Eingangsbestätigung, ein Status (“in Bearbeitung”, “zurückgestellt”, “erledigt”, o.ä.) erfolgt nicht 🙁
Historie
- 20.05.2026 – Überarbeitung der Inhalte dieser Seite (letzte Version)
- Nov. 2024 – strategisches Treffen mit der Fachbereichsleitung und Mitarbeiterinnen der entspr. Verwaltungsabteilung
- 17.01.2024 – Eingangsbestätigung der Anregung per Mail
- 16.01.2024 – Anregung an Oberbürgermeister übermittelt


