Die nächste Ruhrparlamentswahl findet am 14. September 2025 – parallel zur Kommunalwahl – statt.
Was ist das Ruhrparlament?
Das Ruhrparlament ist die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) und die einzige demokratisch legitimierte Kammer der Metropole Ruhr. Die Politik des RVR entscheidet über eine Vielzahl von Projekten für die Region. Das Ruhrparlament ist der Motor für regionale Vernetzung und interkommunale Zusammenarbeit in der Metropole Ruhr.
Was macht das Ruhrparlarment?
Das Ruhrparlament entscheidet vor allem über den Haushalt des RVR und legt dadurch die Schwerpunkte der Arbeit des Verbandes fest. Der RVR kümmert sich in der Region u. a. um Aufgaben wie die Regionalplanung und die Regionalentwicklung, das Management von Infrastrukturprojekten wie die Route Industriekultur und den Emscher Landschaftspark und ist im Ausbau des regionalen Radwegenetzes sowie in der Pflege und Entwicklung von Wald- und Grünflächen aktiv.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung wählen nicht nur den oder die Regionaldirektor:in, die Beigeordneten und die Mitglieder der Ausschüsse, sondern bestimmen auch die Verbandsordnung und Satzung.
Wer wird ins Ruhrparlament gewählt?
Die 91 Mitglieder des Ruhrparlaments werden alle fünf Jahre direkt gewählt. Sie sind Politiker:innen aus dem Verbandsgebiet des RVR. Viele von ihnen kommen aus den Stadträten und Kreistagen der elf kreisfreien Städte und vier Kreise des Ruhrgebiets.
Das müssen sie aber nicht. Voraussetzungen sind nur, dass die Kandidat:innen vor der Wahl von ihren Parteien oder Wählergruppen auf die entsprechende Liste gesetzt wurden und sie die allgemeinen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen.
Wer ist wahlberechtigt?
Mehr als vier Millionen Menschen im Ruhrgebiet sind bei der Direktwahl zum Ruhrparlament wahlberechtigt. Dazu zählt, wer mindestens 16 Jahre alt ist, die Staatsbürgerschaft Deutschlands oder eines EU-Mitgliedstaates besitzt und ihren bzw. seinen Wohnsitz im Ruhrgebiet hat. Zum Ruhrgebiet, dem Verbandsgebiet des RVR, zählen die vier Kreise Ennepe-Ruhr, Recklinghausen, Unna und Wesel sowie die elf kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Quellen:
https://www.rvr.ruhr/politik-regionalverband/ruhrwahl-2020/faq-zum-ruhrparlament/
https://www.rvr.ruhr/politik-regionalverband/ruhrwahl-2020/faq-zur-wahl/