Die nächste Bundestagswahl findet voraussichtlich am 23. Februar 2025 (Quelle) statt.
Was ist der deutsche Bundestag?
Der Deutsche Bundestag ist das Parlament und die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus (momentan 733) Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. Die Bundestagswahl ist die Wahl dieser Abgeordneten und findet in der Regel alle vier Jahre statt.
Wer ist wahlberechtigt?
Alle deutschen Staatsbürger ab 18 Jahren, die seit mind. drei Monaten ihren Wohnsitz oder sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sind wahlberechtigt und haben zwei Stimmen: Eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis und eine für eine Landesliste einer Partei.
Wer ist wählbar?
Wer kann direkt gewählt werden (Direktkandidatur, Erststimme)?
Jeder Deutsche über 18 Jahren kann sich zur Wahl als Bundestagsabgeordnete:r stellen. Meistens sind dies Mitglieder von Parteien, es können aber auch Personen gewählt werden, die keiner Partei angehören. Derjenige, der die meisten Erststimmen eines Wahlkreises auf sich vereint, zieht als gewählter Direktkandidat in den Bundestag.
Welche Parteien stehen zur Wahl (Landesliste, Zweitstimme)?
Mit der Zweitstimme wählt man das Verhältnis der von den Parteien zu besetzenden Bundestagssitze. Alle Parteien, die bereits im Bundestag oder einem Landesparlament vertreten sind, stehen bei der nächsten Wahl automatisch auf dem Wahlzettel. Neue Parteien (und Einzelbewerber für Direktkandidaturen) müssen u.a. Unterstützungsunterschriften sammeln und bei der Bundeswahlleitung ihre Beteiligung anmelden.
Wie setzt sich der Bundestag zusammen?
Die Sitzverteilung im Bundestag erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht: Mit der Zweitstimme wird der Anteil an Sitzen der Parteien im Parlament bestimmt. Eine Partei muss bundesweit mindestens 5 % der Zweitstimmen oder mindestens 3 Direktmandate erhalten. Die einer Partei zustehenden Sitze werden mit den gewählten Direktkandidat:innen und – sofern der Anteil noch nicht ausgeschöpft ist – Kandidat:innen der Landeslisten besetzt.
Wenn eine Partei mit Direktkandidat:innen (die einen Sitz im Bundestag sicher haben) mehr Sitze besetzt, als ihr nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zustehen, kommt es zu sog. „Überhangmandaten„, bei denen die Anzahl der Sitze des Bundestages so weit aufgestockt werden, dass sowohl alle Direktkandidat:innen einen Sitz erhalten und gleichzeitig das Verhältnis der Zweitstimmen eingehalten wird. Das Vorgehen ist umstritten, da es zu erstaunlich vielen Sitzen führt, denn die anderen Parteien erhalten zum Ausgleich sog. „Ausgleichsmandate„. Der momentan 733 Sitze umfassende Bundestag ist dadurch die größte frei gewählte nationale Parlamentskammer der Welt.
Update: Wahlrechtsreform 2024
Die aktuelle Bundesregerung hat am 17.03.2023 Pläne für eine Wahlrechtsreform durch das Parlament gebracht. Das Ziel ist eine Begrenzung der Bundestagsmandate auf max. 630 Sitze. Dafür sind zwei Maßnahmen geplant:
- Es sollen nur noch so viele Direktkandidat:innen (Erststimme) in den Bundestag einziehen, wie einer Partei nach dem Verhältnis (gem. Zweitstimme) zustehen. Nach diesem sog. „Zweitstimmendeckungsverfahren“ könnte es also passieren, dass manche Direktkandidat:innen, obwohl mit den meisten Erststimmen gewählt, nicht mehr im Bundestag vertreten sind.
- Die sog. „Grundmandatsklausel“ soll abgeschafft werden. Diese legte bisher fest, dass Parteien, die zwar nicht über die Fünf-Prozent-Hürde (Zweitstimme) kamen, aber mind. drei Direktmandate (Erststimme) erhielten, trotzdem in den Bundestag einzogen.
Wegen diesen Reformplänen wurde das Bundesverfassungsgericht (durch Abgeordnete aus der CDU/CSU, das Land Bayern, die Parteien CSU und Die Linke, außerdem durch mehrere tausend Verfassungsbeschweden von Einzelpersonen) angerufen. Das sah in dem Zweitstimmendeckungsverfahren (Nr. 1 oben) keinen Verstoß gegen die Verfassung, sieht allerdings die Abschaffung der Grundmandatsklausel (Nr. 2 oben) kritisch. Diese gilt daher momentan nicht, sondern die alte Regelung der Fünf-Prozent-Hürde mit Grundmandatsklausel (übergangsweise, da normalerweise ca. ein Jahr vor der Wahl feststehen sollte, nach welchen Bedingungen diese abläuft), bis man sich auf eine neue Regelung einigt.
Was macht der Bundestag?
Nach der Wahl werden oft Koalitionsverhandlungen geführt, um eine Regierungsmehrheit zu bilden, falls keine Partei die absolute Mehrheit erreicht. Mit dieser Regierungsmehrheit wird normalerweise der oder die Bundeskanzer:in gewählt. In die umfangreiche Aufgabenliste des Bundestages fallen unter anderem
- die Gesetzgebung,
- die Kontrolle der Regierungsarbeit,
- die Entscheidungen über den Bundeshaushalt und
- die Entscheidungen über Bundeswehreinsätze im Ausland.
Der Bundestag stellt außerdem die Hälfte der Bundesversammlung zur Wahl der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten und wählt die Hälfte der Richter:innen des Bundesverfassungsgerichts.
Ergebnisse der Bundestagswahlen 1994 – 2021
= Meiste Stimmen bzw. „Kanzler:innenpartei“ | |||||||
= Koalitionsparter | |||||||
Jahr | CDU/CSU | SPD | FDP | Bündnis 90/ Die Grünen |
Die Linke | AfD | Sonstige |
2021 | 24,1 | 25,7 | 11,5 | 14,8 | 4,9 | 10,3 | 8,7 |
2017 | 32,9 | 20,5 | 10,7 | 8,9 | 9,2 | 12,6 | 5,0 |
2013 | 41,5 | 25,7 | 4,8 | 8,4 | 8,6 | 4,7 | 6,3 |
2009 | 33,8 | 23,0 | 14,6 | 10,7 | 11,9 | 6,0 | |
2005 | 35,2 | 34,2 | 9,8 | 8,1 | 8,7 | 4,0 | |
2002 | 38,5 | 38,5 | 7,4 | 8,6 | 4,0 | 3,0 | |
1998 | 35,2 | 40,9 | 6,2 | 6,7 | 5,1 | 5,9 | |
1994 | 41,5 | 36,4 | 6,9 | 7,3 | 4,4 | 3,5 |
Quellen:
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundestagswahl
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Bundestag
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundestagswahlrecht
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben