Die Kommunalwahl 2025 findet im September / Oktober 2025 statt.
Was wird gewählt?
Im Rahmen der Kommunalwahl wird sowohl der Rat der Stadt Bottrop (s.u.) als auch der oder die Oberbürgermeister:in (Detaits dazu hier) gewählt. In Bottrop werden darüber hinaus drei Bezirksvertretungen und der Integrationsausschuss gewählt.
1. Rat der Stadt
Der Rat der Stadt hat momentan 54 Sitze und wird alle fünf Jahre gewählt. Die Hälfte der durch die Wahlen vergebenen Ratsmandate bekommen die Kandidatinnen und Kandidaten, die direkt einen Wahlkreis gewinnen konnten. Die andere Hälfte bekommen Kandidatinnen und Kandidaten aus den Reservelisten der Parteien und Wählergruppen – in dem Verhältnis, in dem sie bei der Wahl abgeschnitten haben. Der Rat bildet für verschiedene Aufgabengebiete sog. Ausschüsse, die entsprechend der Fraktionsstärke besetzt werden. In den meisten Ausschüssen können im Übrigen auch „sachkundige Bürgerinnen und Bürger“ mitarbeiten.
2. Bezirksvertretungen
Seit der kommunalen Neuordnung von 1976 gibt es in Bottrop drei Bezirksvertretungen: Bottrop-Mitte, Bottrop-Süd und Bottrop-Kirchhellen, alle haben jeweils 15 Sitze. Die jeweiligen Bezirksvertretungen werden von den Bottroper Bürgern des jeweiligen Bezirkes gewählt. Es ist eine reine “Listenwahl“, bei der nur Parteien, keine Personen gewählt werden und jede:r Wähler:in nur eine Stimme hat. Diese “Bezirksparlamente” unterbreiten den Fachausschüssen und der Verwaltung Vorschläge und üben Einfluss auf Ratsentscheidungen aus. Die Bezirksvertretungen wählen jeweils eine:n Bezirksbürgermeister:in, diese sind also nicht direkt von den Bürger:innen gewählt.
Details und Quelle: “Bezirksvertretungen” auf bottrop.de
3. Integrationsausschuss
Der Integrationsausschuss ist die gewählte Vertretung der Migrantinnen und Migranten in den Kommunen NRWs, der in Bottrop erstmals 2020 gewählt wurde. Davor wurden die Interessen durch entsprechende Vorgängerorganisationen (Ausländerbeirat ab 1991, Integrationsrat ab 2005) wahrgenommen. Seit 2020 werden 17 Mitglieder gewählt, die zusammen mit acht Ratsherren bzw. -frauen aus dem Rat der Stadt den dann 25-köpfigen Integrationsausschuss bilden.
Details und Quelle: “Integrationsausschuss der Stadt Bottrop” auf bottrop.de
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt für die Wahl zum Rat der Stadt und die Bezirksvertretungen sind alle Menschen, die zum Wahlzeitpunkt 16 Jahre oder älter sind, seit mind. 16 Tagen den Hauptwohnsitz in Bottrop haben und die deutsche Staatsangehörigkeit (oder die eines anderen EU-Landes) besitzen.
Wahlberechtigt für die Wahl zum Integrationsausschuss sind Menschen älter als 16 Jahre mit Hauptwohnsitz in Bottrop, die sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten, eine ausländische Staatsbürgerschaft haben oder die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erhalten haben. Die nicht gerade unterkomplexen Details findet man in § 27 (3) GO NRW.
Wer steht zur Wahl?
Zur Wahl für ein Mandat im Rat der Stadt stehen Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen. Für Partei- und Wählergruppenmandate werden auf einer Nominierungsversammlung durch die Mitglieder z.B. des Ortsvereines oder Ortsverbandes die Ratskandidatinnen und -kandidaten der jeweiligen Partei oder Wählergruppe festgelegt. Einzelersonen müssen zur Wahl vorgeschlagen werden. Alle Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen müssen – sofern sie nicht in der letzten Wahlperiode bereits in das entsprechende Gremium gewählt waren – Unterstützungsunterschriften vorweisen und ihre Kandidatur in einer vorgegebenen Frist bei der Wahlleitung der Gemeinde anmelden.
Zur Wahl für die Bezirksvertretungen stehen ausschließlich Parteien, keine Einzelpersonen. Die gewählten Parteien füllen die ihnen nach Wahlergebnis zustehenden Sitze über eine Liste von Kandidat:innen.
Zur Wahl für den Integrationsausschuss stehen Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen. Auch hier gelten die oben beschriebenen Vorschlags- Unterschriften- und Anmelderegelungen.
Quellen: “Wahlen” auf bottrop.de
Was macht der Rat der Stadt?
Der Rat der Stadt ist die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde: Hier entscheiden die Ratsmitglieder über die Entwicklung der Gemeinde, wie etwa Investitionen in öffentliche Projekte wie Schwimmbäder oder Bibliotheken. Der Gemeinderat fällt damit die Entscheidungen, die dann von der Stardverwaltung umgesetzt werden.
Ergebnisse der Kommunalwahlen 1999 – 2020
1999 | 2004 | 2009 | 2014 | 2020 | |
---|---|---|---|---|---|
Wahlbeteiligung | 54,6 | 56,4 | 51,8 | 48,5 | 48,3 |
SPD | 40,2 | 41,2 | 42,2 | 47,7 | 40,2 |
CDU | 42,0 | 37,1 | 28,5 | 27,2 | 23,9 |
GRÜNE | 4,5 | 5,0 | 6,2 | 5,5 | 12,8 |
FDP | 2,5 | 3,3 | 5,4 | 2,7 | 4,1 |
ödp | 6,4 | 6,6 | 6,4 | 4,6 | 4,2 |
DKP | 4,4 | 6,5 | 5,6 | 4,0 | 4,2 |
rep | 0,1 | ||||
Linke | 4,6 | 4,1 | 3,4 | ||
Piraten | 2,0 | ||||
AfD | 1,8 | 7,0 | |||
Wählergruppen | 1,2 | 0,5 | |||
Einzelbewerber | 0,1 |
Entwicklung der Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen 1976 – 2020
Jahr | Wahlbeteiligung in Prozent |
---|---|
1976 | 91,3 |
1979 | 74,3 |
1984 | 68,8 |
1989 | 66,0 |
1994 | 82,3 |
1999 | 54,6 |
2004 | 56,4 |
2009 | 51,4 |
2014 | 48,5 |
2020 | 48,3 |
Datenquellen:
Quellen:
https://www.politische-bildung.nrw.de/wir-partner/themen/kommunalwahlen-nrw-2020
https://www.im.nrw/themen/beteiligung/wahlen/kommunalwahlen