Nach § 57 Abs. 2 GO NRW müssen Gemeinden einen sog. Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss bilden. Der Rat kann beschließen, dass der Hauptausschuss zugleich die Aufgaben des Finanzausschusses übernimmt. In Bottrop regelt § 11 der Hauptsatzung, dass der Hauptausschuss diese Funktionen wahrnimmt, Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW behandelt und die Bezeichnung Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss führt.
Der Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss der Stadt Bottrop ist ein zentrales Gremium des Stadtrats. Er entscheidet über wichtige Personalfragen in Führungspositionen, berät und beschließt über Finanz- und Investitionsangelegenheiten und behandelt Bürgeranliegen (gem. § 24 GO NRW). Zudem vermittelt er bei Streitigkeiten zwischen städtischen Organen und gibt Empfehlungen zu Beschlüssen anderer Ausschüsse. Damit übernimmt er eine koordinierende und kontrollierende Schlüsselrolle in der kommunalen Selbstverwaltung Bottrops.