"Bottrop ist pleite" oder "Ruhrgebietskommunen sind überschuldet" oder ähnliche Sätze sind gängige Überschriften und Standpunkte, die man bereits seit längerem (und verstärkt im Kommunalwahlkampf 2025) vernehmen konnte und kann. Und je mehr man versucht, das Thema zu verstehen, um so komplexer erscheint ein kommunalen Haushalt.
So ist die Idee für ein Erklärvideo – Arbeitstitel: "Kommunaler Haushalt für Dummies" – entstanden: Die Bottroper Bürger:innen sollen die Gelegenheit erhalten, sich über die recht komplizierten Details des kommunalen Haushalts zu informieren. Im Juni haben wir uns daher mit dem Kämmerer der Stadt, Jochen Brunnhofer, zum Interview getroffen. Daraus sind mittlerweile mehrere Videos entstanden:
Inhalt
- Kurzform & Teaser
- Teil 1: Einnahmen
- Teil 2: Steuerzuweisungen und -einnahmen
- Teil 3: Ausgaben
- Teil 4: Rücklagen
- Teil 5: Ist Bottrop "pleite"?
- Teil 6: (Abgewendete) Worst Case Szenarien
- Teil 7: Das Haushaltssicherungskonzept (HSK)
- Teil 8: Der Stand des HSK
- Teil 9: Das Ziel des HSK
- Teil 10: Das "Konnexitätsprinzip"
- Teil 11: Die "Altschuldenlösung(en)"
- Teil 12: Die "Sondervermögen"
- Teil 13: Exkurs zur Grundsteuer
- Teil 14: Fazit und Ausblick
Hinweise:
- Das Interview wurde bereits im Juni 2026 aufgezeichnet.
- Die Zahlen und die Aussagen zum Haushalt beziehen sich in den meisten Fällen auf das Haushaltsjahr 2026.
- Untertitel und Transkripte weichen zu Gunsten des Leseflusses ggf. leicht von der Tonspur ab.
- Im redaktionellen Prozess wurden ca. 105 Gespächsminuten auf 90 Minuten Videomaterial gekürzt und in 14 Teile geschnitten. Dabei wurde darauf geachtet, die Originalaussagen in ihrem Inhalt nicht zu verändern.
Dieser Teaser ist ein Zusammenschnitt, der das gesamte Interview auf 5 Minuten komprimiert. Aussagen können verkürzt, verändert und deren Inhalt verfremdet sein. Für die Orinialaussagen nutzen Sie bitte die Langversionen unten.
Teil 1: Einnahmen
Im ersten Teil geht es um die verschiedenen Einnahmequellen der Stadt Bottrop – von Zuweisungen über Gemeindesteuern bis zu Leistungsentgelten – in der Höhe von ca. 530 Mio. € p.a.
Transkript
Hallo und herzlich wilkommen zu einer weiteren Ausgabe von “Zukunft Bottrop fragt…”!
Diesmal mit einer etwas speziellen Variante, denn wir haben diesmal keine schriftlichen Anfragen an Politiker:innen, Parteien oder Verwaltungsmitarbeitende verschickt, sondern wir treffen uns zu einem Interview. Es geht um das Thema “Kommunaler Haushalt”. Davon habe ich leider überhaupt keine Ahnung, aber ich lese immer wieder in der Presse: “Bottrop ist pleite”, “Die Ruhrgebietsstädte sind überschuldet” und so weiter, aber ich verstehe von diesem Thema relativ wenig.
Deswegen haben wir uns mit jemandem verabredet, der sich von Amts wegen damit auskennen müsste, nämlich mit dem Kämmerer der Stadt, Jochen Brunnhofer. Der ist gleichzeitig der Leiter der Finanzverwaltung und der müsste eigentlich alle Antworten rund um das Thema "Geld" auf unsere Laienfragen haben.
Wir treffen uns heute aber gar nicht im Rathaus, sondern wir sind auf dem Weg ins Quadrat. Denn Herr Brunnhofer ist auch gleichzeitig noch Kulturdezernent und hat uns in Quadrat eingeladen, wo dieser Tage auch das 50-jährige Bestehen gefeiert wird. Anlässlich dieses Jubiläums gibt es übrigens sehr viele Workshops und Sonderausstellungen, die findet man alle auf quadrat.bottrop.de.
Jetzt sind wir fast da, und ich bin ganz gespannt, wie unser Gespräch laufen wird. Und wenn es ist ein bischen länger dauert, könnte es sein, dass wir das in mehrere Teile aufteilen.
Martin Smaxwil (MS): Herr Brunnhofer, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, auf meine eventuell amateurhaften Fragen hoffentlich möglichst aufschlussreiche Antworten zu geben. Wenn wir über kommunalen Haushalt reden, dann denke ich natürlich erst mal an meine eigene Situation. Das heißt, ich habe ein Girokonto zum Beispiel, und da habe ich Einnahmen oder Eingänge, das heißt, ich bekomme Lohn, Gehalt, Rente, vielleicht verdiene ich noch mehr dazu, wenn ich eine Wohnung vermiete oder wenn ich eine Nebentätigkeit habe oder meine Plattensammlung auf ebay verkaufe.
Was hat die Kommune eigentlich für Einnahmen?
Jochen Brunnhofer (JB): Ja, die Situation ist sicherlich bei uns weniger übersichtlich als bei Ihnen privat oder bei mir privat. Die Frage am Anfang ist tatsächlich ambitioniert, weil die Stadt Bottrop so völlig unterschiedliche Einnahmequellen hat, aus den unterschiedlichsten Bereichen. Um mal die Dimension zu nennen: Die Gesamteinnahmen in diesem Jahr sind taxiert auf rund 528 Mio. €, also fast 530 Mio. €.
Eine ganz wichtige Quelle sind die Staatszuweisungen (s. dazu Teil 2), vor allen Dingen, von Bund und vom Land. Dabei gibt es pauschale Zuweisungen wie zum Beispiel im Rahmen des Finanzausgleiches. Daneben, neben diesen pauschaleren Ansätzen in der Finanzierung gibt es dann natürlich noch für die ganz unterschiedlichen Zwecke gebundene Zuweisungen, die wir ein für ein bestimmtes Bauvorhaben bekommen, für ein bestimmtes Projekt, was bearbeitet wird aus den unterschiedlichsten Bereichen quer über die ganze Stadt Bottrop, kann man so sagen.
Wo es eher kein Geld gibt, ist der Bereich der Schulen. Da bekommen wir in der Regel keine Zuweisungen für den Bau und Erhalt von Schulgebäuden. Es gibt wohl so eine pauschale Summe, die aber bei weitem nicht den Aufwand abdeckt.
Was jetzt natürlich auf jeden Fall fehlt, sind die eigenen Einnahmerechte der Stadt Bottrop. Da haben wir insbesondere natürlich auch Steuereinnahmen wie die Gewerbesteuer, die Grundsteuer, aber auch noch andere kleinere Steuereinnahmequellen wie die Vergnügungssteuer, die wir auf Spielautomaten erheben, oder auch die Hundesteuer, die viele Bürgerinnen und Bürger betrifft.
Und dann gibt es noch einen großen Block, das sind die Gebühren für Leistungen. Der größte, wichtigste Bereich ist da tatsächlich der Gebührenbereich für sog. "kostenrechnende Einrichtungen", ich sage gleich noch mal einen Satz dazu. Dazu gehören zum Beispiel oder insbesondere die Friedhofsgebühren, die Rettungsdienstgebühren, die Abwasserbeseitigungsgebühr, also Entwässerungsgebühr. Für diese ganzen wichtigen Einnahmebereiche gilt: Die Stadt Bottrop kann da nicht irgendwas erheben, sondern sie muss die Kosten berechnen, die für diese Leistungen entstehen. Also Personal, Abschreibung für Gebäude usw.
MS: Da bleibt also am Ende nicht so richtig viel von über. Da kann man sich nicht dran bereichern.
JB: Gar nichts. Genau. Die Stadt darf sich daran nicht bereichern. Wenn wir dort Einsparungen haben, dann müssen wir die auch mit der Gebührenerhebung an den Bürger zurückgeben.
Dann gibt es natürlich weitere Einnahmen, die nicht das Volumen haben von den gerade genannten, aber das ist z.B. der Ordnungswidrigkeitenbereich, da kann es natürlich auch bei ordnungswidrigem Verhalten Verwarnungsgeld- oder Bußgeldverfahren geben. Die stehen auch dann direkt der Stadt Bottrop in der Regel zu.
Bei den Steuern in diesem Jahr haben wir insgesamt Einnahmen von 177 Mio. €. Dann: Zuwendungen, da habe ich schon gesagt, es gibt eine ganz wichtige – die Schlüsselzuweisung – aber auch noch weitere: 195 Mio. € in diesem Jahr. Und dann gibt es noch die weiteren Bereiche “öffentlich-rechtliche Entgelte”, das sind unter anderem die genannten Gebühren, Rettungsdienst, Abwasserbeseitigung usw.: 63 Mio. €, und dann Kostenerstattungen, die wir bekommen, zum Beispiel die Kosten der Unterkunft für die Bürgergeldzahlungen durch die “Arbeit für Bottrop”, das Jobcenter, das steckt zum Beispiel da mit drin. Das macht in diesem Jahr – mit allen anderen, nicht nur dieser, aber ist einer der wichtigsten – macht insgesamt 59 Mio. €.
MS: Okay, das sind alles ganz schön große Zahlen. Also 530 Mio. € ist schon erstmal eine Hausnummer, die da an Einnahmen so reinkommt.
JB: Das sind ordentliche Einnahmen. Aber wir haben in den letzten Jahren Kostensprünge gehabt, die sind durch diese Einnahmelage nicht vollständig abgedeckt. Wir haben zurzeit eine Unterdeckung von 10 bis 12 % pro Jahr. Aber das sind ja noch mal weitergehende Fragen.
Teil 2: Steuerzuweisungen und -einnahmen
Die Zuweisungen von Steuern über verschiedene Verteilmechanismen zwischen Bund, Ländern und Kommunen sehen wir uns im zweiten Teil etwas genauer an, ebenso wie die Gemeindesteuern, welche direkt an die Kommune fließen.
Transkript
Martin Smaxwil (MS): Eine Rückfrage zu diesen Zuweisungen: Da stecken ja auch die Steuern drin, die ich auf meiner Gehaltsabrechnung sehe. Ich bekomme ja ein Bruttogehalt und ärgere mich immer so ein bisschen, dass da nur das Nettogehalt am Ende des Tages überwiesen wird. Und diese Steuern, die landen ja jetzt nicht direkt auf dem Sparbuch der Stadt Bottrop, sondern da passiert ja noch was zwischendurch.
Wie genau werden eigentlich die Steuern, die alle über den Tag verteilt über die Mehrwertsteuer oder auch über die Einkommenssteuer bezahlen, eigentlich an die Kommunen ausgeschüttet?
Jochen Brunnhofer (JB): Ein Großteil dieser Steuern, wie die Einkommenssteuer, die Mehrwertsteuer, aber auch noch viele andere Steuerarten, die die Unternehmen eher betreffen, wie die Körperschaftssteuer, aber auch weitere wie die Grunderwerbsteuer, Schenkungssteuer und viele andere Dinge, mit denen wir auch nicht täglich zu tun haben, die werden von den Finanzämtern erhoben, der Bürger bezahlt – oder der Arbeitgeber – den Lohnsteuerabzug vom Gehalt, überweist er an das Finanzamt. Dort werden also diese Beträge gesammelt. Die Stadt Bottrop bekommt diese Steuern erst einmal nicht.
Anders ist es natürlich bei den Gemeindesteuern, wo ich gerade schon mal etwas zu gesagt habe: Also die Gewerbesteuer, die Grundsteuer, die Hundesteuer, Vergnügungssteuer, das sind Beträge, die werden direkt an die Stadtkasse auf städtische Konten bezahlt.
Aber das, was vom Gehalt der Bürger abgeht oder beim Einkauf in der Mehrwertsteuer, daran sind die Kommunen mit einem Verbundsatz beteiligt. Das heißt, wir bekommen jedes Jahr einen Anteil von der Einkommenssteuer und einen Anteil an der Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer. An vielen anderen Steuerarten wie Tabaksteuer, Mineralölsteuer und vieles andere, da ist die Stadt Bottrop, oder die Kommunen allgemein, daran sind sie nicht beteiligt.
MS: Und wie viel von der Einkommenssteuer ungefähr landet bei der Kommune, in der der Besteuerte ansässig ist?
JS: Der Verbundsatz wird mit 23 % zurzeit angegeben.
MS: Und der Rest von meinen Steuern landet nicht bei Ihnen sondern…?
JS: Das verteilen sich Bund und Land. Das ist auch sehr schade mit dem 23%-Anteil. Denn nehmen wir als Beispiel die Grundsteuer: Die hat keine Prosperität, die steigt kaum automatisch. In der Vergangenheit war das eine feststehende Steuer. Es sei denn, die Stadt Bottrop musste an der Steuerschraube nach oben drehen, sonst war das eigentlich immer eine sehr stabile, gleichbleibende Steuer.
Bei der Einkommenssteuer ist das völlig was anderes. Mit jeder Tariferhöhung steigt das Einkommen und darüber steigt dann auch das Gesamtvolumen an der Einkommenssteuer. Und so ähnlich ist es dann auch bei der Umsatzsteuer. Das sind also prosperierende, aufwachsende Steuerquellen, viel mehr als es die Grundsteuer beinhaltet. Und davon als Kommune einen größeren Anteil zu haben, das wäre für mich schon wünschenswert.
MS: Durchaus verständlich!
JB: Und ich sage das nicht so ohne Weiteres. Also dieser Verbundsatz, der Anteil an dieser Masse, der war früher mal deutlich höher und wurde immer weiter abgesenkt. Frühere Vorgänger von mir, die werden das noch wissen, dass der irgendwann mal bei 28,5 % lag. Das ist bei diesen Steuerquellen durchaus sehr erheblich. Um mal einen Wert zu sagen: Aus der Einkommenssteuer, der Anteil der Stadt Bottrop beläuft sich in diesem Jahr geschätzt auf 65 Mio. €. Da kann jeder mit einem Dreisatz rechnen, was das macht, wenn das einige Prozentpunkte höher wäre…
Teil 3: Ausgaben
Den oben erörterten Einnahmen stehen natürlich Ausgaben (in Höhe von ca. 580 Mio. € p.a.) gegenüber. Wie diese sich zusammensetzen, schauen wir uns in Teil 3 an.
Transkript
Martin Smaxwil (MS): Nichtsdestotrotz … 530 Mio. € Gesamteinnahmen – da komme ich jetzt in dem Vergleich mit meinem Privathaushalt nicht ganz dran – nichtsdestotrotz sind da ja erst mal eine ganze Menge an Einnahmen, die da verzeichnet werden. Jetzt stehen bei mir persönlich natürlich den Einnahmen immer Ausgaben gegenüber und man freut sich, wenn am Ende des Monats die Ausgaben die Einnahmen nicht überstiegen haben.
Im privaten Rahmen sind das Miete, Lebensmittel, ich muss Strom und Wasser bezahlen. Alles, was man im weitesten Sinne “Konsum” nennt, da gebe ich mein Geld für aus. Was sind die großen Ausgabeposten, die die Kommune hat?
Jochen Brunnhofer (JB): Die Stadt Bottrop ist bei vielen Ausgaben sogar ähnlich betroffen wie jeder Bürger auch. Denken wir mal an Mieten: Auch die Stadt Bottrop hat gemietete Objekte, für die Miete oder Pacht zu zahlen ist. Die Stadt Bottrop hat auch eine große Summe Energiekosten und Versicherungen im Haushalt.
Aber die größten Ausgabeposten, das liegt in der Natur der Sache, die liegen woanders. Ich habe mal ein paar Prozentwerte und auch ein paar Summen mitgebracht, auch wenn ich jetzt ein bisschen Zahlen raushaue:
Der Personalblock in unserem Haushalt in diesem Jahr hat ein Volumen von 152 Mio. €, das sind 28 % des gesamten Haushaltsvolumens. Dann haben wir einen ganz wichtigen Block, die Sach- und Dienstleistungen. Das heißt, überall da, wo die Stadt Bottrop Dienstleistungen einkauft, Sachleistungen bestellt, wie zum Beispiel Material- oder Energielieferungen etc. Das ist eine Gesamtsumme in diesem Jahr im Haushaltsplan geschätzt mit 65 Mio. €. Das macht 11 % des Haushaltsvolumens.
Jetzt kommt der eigentlich erschreckende Posten.
MS: Ich bin bereit.
JB: Was schätzen Sie? Was ist es?
MS: Wahrscheinlich der Bereich “Soziales”.
JB: Der heißt nur etwas anders, weil er etwas umfangreicher ist, nämlich das ist im kommunalen Haushalt der Bereich “Transferaufwendungen”. Der beinhaltet aber vor allen Dingen das, was Sie gesagt haben, nämlich den gesamten Sozialbereich. Ich will da Summe und Quote nicht verschweigen: Der Anteil ist 44 % des Gesamthaushaltes = 257 Mio. €.
MS: Was steckt da alles drin? Also können wir das ein bisschen – nicht im Detail – aber ein bisschen aufschlüsseln?
JB: Nicht im Detail, aber ich sage mal ein paar wichtige Sachen, die auch vielen Bürgern vielleicht greifbar sind. Im Moment wird da wieder aktiv darüber diskutiert – bundesseitig – was wiederum Auswirkungen auf uns haben kann:
Der Bereich Hilfe zur Pflege, also Pflegebedürftige, die die Pflege nicht aus eigener Kraft finanzieren können, was heutzutage bei den Kosten und wie sie sich entwickelt haben, nicht immer ein Wunder ist. Die haben wir zurzeit im Haushalt mit 7,5 Mio. € stehen, Tendenz steigend in den letzten Jahren, und jetzt durch die neueren Diskussionen zur Pflegereform auch da wieder an der Stelle im Gerede, dass da Mehrkosten für die Kommunen entstehen können.
Die Grundsicherungsleistungen, damit sind nicht die Kosten der Unterkunft gemeint, die wir über die “Arbeit für Bottrop” bezahlen, sondern Menschen, die nicht arbeitsfähig sind, die praktisch direkt vom Sozialamt die Hilfe bekommen: 11 Mio. € in diesem Jahr.
Bildung und Teilhabe kennen viele Eltern, weil die Kinder da Leistungen bekommen für Vereinsaktivitäten und anderes. Das sollte eigentlich mal auskömmlich finanziert sein durch den Bund, also durch übergeordnete Stellen, aber da bleibt unterm Strich immer mehr bei uns hängen; im Moment 1,7 Mio. € in diesem Jahr.
So, und jetzt kommen noch mal ein paar ganz fette Posten, die wirtschaftliche Jugendhilfe. Da bekommen wir praktisch keine Unterstützung von Bund und Land, sehr stark ansteigend die Tendenz in den letzten Jahren. In diesem Jahr eine Gesamtsumme von 33 Mio. €.
MS: Was kann ich mir darunter vorstellen?
JB: Ja, das sind Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche, für die unterschiedlichsten Notlagen, die also Unterstützung brauchen für alle möglichen Dinge. Das kann natürlich bis zur Unterbringung von Kindern gehen, wenn es zu Hause große Probleme gibt in der Familie. Also sind viele kleinere Hilfen oder auch zum Teil sehr umfangreiche Einzelfallhilfen.
Wir müssen einen Teil der Gewerbesteuer wieder abführen. 4,5 Mio. € in diesem Jahr. Wir zahlen eine Umlage für den öffentlichen Personennahverkehr, Dimension 10 Mio. € etwa.
Auch eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe: die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die für die unterschiedlichsten Lebenslagen gewährt wird. Das wird überwiegend abgewickelt über den Landschaftsverband – es gibt zwei Landschaftsverbände, wir sind beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe – wir finanzieren das über die Umlage, die wir jährlich an den Landschaftsverband zahlen. Die ist zurzeit bei 45 bis 46 Mio. €.
Teil 4: Rücklagen
Was den Privatpersonen das Sparbuch, ist bei Kommunen … was eigentlich? Ob die Stadt Bottrop Rücklagen hat, erfährt man im 4. Teil.
Transkript
Martin Smaxwil: Um das bis hierhin einmal zu versuchen zusammenzufassen: Die Kommune hat ungefähr 530 Mio. € auf der Einnahmenseite. Die setzen sich zusammen aus den Zuweisungen, der Länderfinanzausgleich spielt da mit rein und die Zuweisungen, von mir und von allen anderen Arbeitnehmenden bezahlten Steuern über verschiedene Verteilungsmechanismen irgendwie in einem kleinen, knapp 20 % Anteil zurück an die Kommunen fließen.
Da sind auch drin Steuern, die sie selber direkt erheben und insgesamt summiert sich das mit Gebühren und Ordnungsgeldern und weiteren kleineren Einnahmen summiert sich das auf 530 Mio. €.
Dem gegenüber stehen Ausgaben, wovon fast die Hälfte auf den “Transfer”, also auf den Sozialbereich entfallen. 1/4 geht für Personalkosten wieder raus und diverse andere Ausgaben.
Im privaten Kontext ist es immer dann besonders ungünstig, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, früher oder später muss ich irgendwie mit dieser Situation umgehen. Wenn ich das nicht tue, dann müsste ich mal zu gucken, ob ich noch so was wie ein Sparbuch oder andere Arten von Rücklagen habe, ob ich irgendwo irgendwas auf der “hohen Kante” habe. Hat denn eine Kommune ein Sparbuch oder irgendwo noch unglaubliche Vermögenswerte auf der hohen Kante? Gibt es irgendwelche Rücklagen im kommunalen Haushalt?
Jochen Brunnhofer: Privat sorgt man natürlich – wenn man es leisten kann – sorgt man vor, dass man irgendwie eine kleinere Reserve hat, wenn irgendeine Reparatur passiert, an Elektrogeräten oder eine Reparatur am Auto oder was auch immer. Oder man sorgt, wenn man kann, für seine Zukunft noch weitergehend vor. Manche kaufen ein Haus, andere haben vielleicht ein Festgeld oder eine Versicherung noch als zusätzliche Alterssicherung. Das alles immer natürlich so wie man kann.
Bei der Stadt Bottrop muss man ehrlicherweise sagen: Rücklagen in diesem Sinne unter dem Strich hat die Stadt Bottrop gar nicht. Es gibt es gibt keine Rücklagen in diesem Sinne mehr. Das sogenannte bilanzielle Eigenkapital – das beinhaltet, wenn es positiv ist, solche Rücklagen – ist auf null. Also die Stadt Bottrop hat da nichts mehr auf der “hohen Kante”.
So, wenn man jetzt ein bisschen tiefgründiger guckt, dann gibt es Rücklagen in gewissem Umfang: Das sind sog. “stille Reserven”. Die rühren nach meinem Dafürhalten vor allen Dingen aus der Umstellung der Kommunen von der früheren Kameralistik als Haushaltsrecht hin zum Doppischen Wesen, zur doppischen Buchführung. In dem Zuge musste die Stadt Bottrop alle Vermögenswerte bis hin zu Kunstwerken im Museum, wo wir gerade sitzen dürfen, bewerten. Und es gab gerade für Grundstücke, die in einer öffentlich gebundenen Nutzung sind, wie z.B. Kindergärten, Schulen – und Schulgebäude haben wir eine ganze Menge auf städtischem Grund und Boden – gab es Bewertungsrichtlinien, dass die Grundstückswerte nur zu einem bestimmten Wert, nämlich unter 50% – ich meine 40% – angesetzt werden durften.
In gewissem Sinne ist da etwas vorhanden, nur es ist in der Regel nicht zu heben, nicht zu realisieren. Das würde davon abhängen, ist es ein unbebautes Grundstück oder ist es ein Gebäude, was aus Altersgründen gar nicht mehr benutzt werden kann auf Dauer, und das Grundstück könnte verwertet und verkauft werden. In diesem Fall ergibt sich dann natürlich, dass man solche stillen Reserven heben kann.
Also jetzt zu sagen: Nein, überhaupt nicht, wäre auch nicht richtig. Aber richtiges Tafelsilber, was man immer so landläufig gesagt hat, diese Vermögenswerte hat die Stadt Bottrop nicht.
Teil 5: Ist Bottrop "pleite"?
Wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen und kaum Rücklagen vorhanden sind… ist Bottrop dann eigentlich "pleite"?
Transkript
Martin Smaxwil (MS): Um wieder dieses private Haushaltsbeispiel heranzuziehen, kann es natürlich zu Situationen kommen, dass meine Ausgaben dauerhaft meine Einnahmen übersteigen. Dann gehe ich an meine Rücklagen. Die würde ich aufbrauchen, bis ich “auf Grund laufe”. Und dann stehe ich natürlich als Privatperson vor einem Problem: Ich kann meine Miete nicht bezahlen, ich kann mir keine Nahrungsmittel mehr kaufen, ich schlittere in eine Privatinsolvenz.
Ich müsste Hilfen beantragen, damit ich überhaupt noch ein Dach über dem Kopf habe, irgendwo unterkommen kann und was zu essen bekomme. Was passiert eigentlich mit Kommunen, wenn die Ausgaben dauerhaft die Einnahmen übersteigen und keine Rücklagen, die verflüssigt werden können, vorhanden sind?
Jochen Brunnhofer (JB): Das Stichwort, das Sie genannt haben – die Privatinsolvenz oder das Insolvenzeröffnungsverfahren bei einem Unternehmen, das nicht mehr zahlungsfähig ist – dieses rechtliche Konstrukt gibt es für Kommunen nicht. Also es gibt keine Insolvenz – rechtlich, juristisch – einer Kommune. Dafür gibt es ein Haftungssystem: Wir hängen z.B. an der Bonität der Länder, die Länder wiederum an der Bonität des Bundes. Das ist praktisch das Haftungssystem der ganzen öffentlichen Hand.
MS: Wenn ich da mal ganz kurz einhaken darf: Dann ist Bottrop also nicht “pleite”, obwohl ich es allerorten höre?
JB: Nicht insolvent.
MS: Ok, das ist ja schon mal gut.
JB: Also, dass Rechnungen für bestellte Dienstleistungen, für erbrachte Bauleistungen einer Baufirma, die Gehälter der Mitarbeiter usw. bezahlt werden, das wird sichergestellt im Endeffekt durch das städtische Liquiditätsmanagement.
Das heißt: Man hat eine Prognose, in welchem Monat hat man welche Einnahmen? Das weiß man relativ genau. Man hat bestimmte Steuertermine. Wir haben bestimmte Überweisungstermine, wann wir Mittel vom Land bekommen aus der Gemeindefinanzierung, und danach richtet sich dann der Liquiditätsbedarf:
Habe ich irgendwann eine leere Kasse und muss zwischendurch noch mal einen Kredit aufnehmen, einen sog. Liquiditätskredit oder Kassenkredit, und zu welchem Zeitpunkt muss ich die aufnehmen? Darüber wird das im Grunde genommen unterjährig sichergestellt, dass die Stadt Bottrop immer in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.
Die Stadt Bottrop hat Einnahmen, aber sie hat mehr Ausgaben, als sie jährlich über Einnahmen verfügt.
MS: Aber trotzdem – um das noch mal kurz herauszustreichen – trotzdem werden die städtischen Angestellten weiterhin bezahlt, in den Schulen bleibt die Heizung an und im Rathaus bleibt auch das Licht an. Also die Grundversorgung ist sichergestellt.
JB: So ist das, aber diese Unterfinanzierung, die wir haben – mehr Ausgaben als Einnahmen – die bedeutet im Kern: Übers Jahr gesehen irgendwann müssen Kredite aufgenommen werden zur Liquiditätssicherung, die dann, wenn diese Phase länger anhält, auch erstmal gar nicht zurückgezahlt werden.
Und dadurch steigt – im Endeffekt durch die schlechte Haushaltslage – die Neuverschuldung. Das muss man klar haben. Und was sich noch damit ergibt: Durch eine steigende Verschuldung fängt sich auch noch eine andere Spirale an zu drehen, nämlich die der Zinsaufwendungen, die dann mit steigender Schuldenlast natürlich zunehmen, in Abhängigkeit von den Zinsmärkten: Wie hoch sind die Zinsen oder wie niedrig?
MS: Jeder, der schon mal vielleicht ein Häuschen oder eine Eigentumswohnung finanziert hat, der kennt die Unterscheidung zwischen der Zinsbelastung und der Tilgung. Das eine ist nur die Gebühr, die ich bezahlen muss, weil ich mir Geld geliehen habe. Und das andere ist die Verringerung der eigentlichen Verschuldung. Das sind ja zwei verschiedene Paar Schuhe.
Können wir denn zumindest die Zinsen bedienen, ohne den Kredit weiter zu tilgen? Oder müssen wir Folgekredite aufnehmen, um die Zinsen der ersten Kredite zu begleichen? Und wenn ich “wir” sage, meine ich “Bottrop”.
JB: Da wir mehr Ausgaben zurzeit haben, als wir Einnahmen haben, werden weiterhin Kredite planmäßig getilgt, aber es werden insbesondere auch Liquiditätskredite, Kassenkredite neu aufgenommen. Auch für die müssen wir Zinsen bezahlen. Insgesamt gehen diese Mehrbelastungen an Zinsen, solange wir keine ausgeglichene Haushaltslage haben, eigentlich anteilig auch in die Neuverschuldung.
Teil 6: (Abgewendete) Worst Case Szenarien
Wenn Kommunen finanziell dauerhaft in Schieflage sind: Was könnte passieren? Was ist ein Nothaushalt? Was macht ein "Sparkommissar"?
Transkript
Martin Smaxwil (MS): Also, die Ausgaben sind höher als die Einnahmen, die Rücklagen sind kaum vorhanden oder nicht zu verflüssigen. Das heißt, wir – wenn ich wir sage, wie gesagt, meine ich “die Stadt” – Sie nehmen in unserem Namen Kredite auf, um das Tagesgeschäft zu finanzieren.
Jetzt war in den letzten Jahren, vor allen Dingen im Kommunalwahlkampf, waren immer so Begriffe wie “Nothaushalt” und andere zu hören. Was genau passiert eigentlich, wenn dauerhaft das Tagesgeschäft nur über Kredite finanziert wird und irgendwie nicht in Aussicht steht, dass sich die finanzielle Lage früher oder später wieder bessert?
Jochen Brunnhofer (JB): Stichwort “Nothaushalt”: Das bedeutet, auch wenn das, glaube ich, gar nicht irgendwo fest definiert ist, aus meiner Sicht: Man hat keinen ausgeglichenen Haushalt, also in Einnahme und Ausgabe ausgeglichenes Verhältnis, und man hat auch keinen Plan, wie man diese Deckungslücke beseitigen will. Also man hat keinen Haushaltssanierungsplan oder Haushaltssicherungskonzept und man steckt quasi dauernd ohne irgendeine Aussicht in der Situation eines unausgeglichenen Haushaltes.
Eine solche Situation schürt ja den Verdacht, dass die Kommune ihre originäre Aufgabenstellung, eine dauerhafte Erfüllung der ihr zugewiesenen Aufgaben, nicht sicher hat. Und wenn man das jetzt hintereinander legt, das wäre für mich begrifflich der “Nothaushalt”: Kein ausgeglichener Haushalt, keinen Plan, wie durch welche Maßnahmen man diese Situation wieder begradigen will – und das auf Dauer, also nicht nur vorübergehend.
Wenn eine Kommune in einem Jahr keinen ausgeglichenen Haushalt hat und man sieht, danach wird es besser, ist das eine völlig andere Situation. Und wenn man in dieser dauerhaften Situation wäre, dann würden natürlich immer größere Sparzwänge kommen, vor allen Dingen sofort im gesamten freiwilligen oder "halb-freiwilligen" Aufgabenbereich. Das sind häufig auch Aufgaben – wenn man die näher betrachtet, macht es schon sehr viel Sinn, diese Aufgaben fortzuführen.
Ich sage mal als Beispiel die Schulsozialarbeit. Die Stadt Bottrop wendet jedes Jahr einen hohen Betrag dafür auf. Aber wenn man sich damit beschäftigt: Was macht das, wenn ich das komplett einstelle? Das hat Auswirkungen auf Schülerinnen und Schüler und vielleicht auf deren Bildungsweg und weiteren Lebensweg. Und von daher muss man das gesamtheitlich betrachten.
Also es gibt durchaus Aufgaben, die sehr viel Sinn machen, aber bei einem auf Dauer angelegten Nothaushalt würde dort immer mehr Sparzwang reinkommen. Die Kommune würde immer mehr in eine Fremdbestimmung kommen. Das kann dann auch zu aufsichtlichen Maßnahmen der Aufsichtsbehörden führen. Die müssen dann auch handeln und reagieren, z.B. indem sie anordnen, die Kommune darf nur noch mit Genehmigung Kredite aufnehmen, um dann stärker einzusteuern.
Und es wird immer schwieriger, auch Projekte, die wichtig sind für die Stadtentwicklung, durchzuführen. Denken wir in zukünftigen Jahren, was die Stadt Bottrop geplant hat, auch an Entwicklungsgebieten in der Innenstadt als Beispiel oder Stadtentwicklung im Bereich Fuhlenbrock. All das würde immer stärker kritisiert werden, denn häufig hat die Stadt Bottrop ja auch bei solchen Projekten zumindest Eigenanteile zu leisten von 10, 20 oder auch 50% – je nach Maßnahme und je nach Fördertopf.
MS: Da waren so ein paar Punkte drin, da muss ich nochmal ganz kurz für mich zum Verständnis nachfragen: Sie haben unterschieden zwischen “freiwilliger”, “halb-freiwilliger” und “nicht freiwilliger” Leistung. Können wir dann noch mal kurz ein paar Beispiele haben, worüber wir da reden?
Darf ich eine Vermutung äußern? Die freiwilligen Ausgaben wären so was wie alles, wozu eine Kommune prinzipiell nicht zu verpflichtet ist, die sie sich aber quasi leistet, um das Leben für die Menschen irgendwie im weitesten Sinne angenehmer zu gestalten.
Ich weiß nicht, ob Schulsozialarbeit genau in die Kategorie “angenehmer gestalten” fällt, aber wo die Kommune davon ausgeht, dass es sinnvolle und wichtige Ausgaben sind, die sie aber nicht aufgrund irgendeiner Verpflichtung tätigt, sondern die sie freiwillig tätigt. Das wären freiwillige Leistungen.
Dann gab es “halb-freiwillg”. Was sind halb-freiwillige Leistungen? Gibt es ein griffiges Beispiel?
JB: Das ist jetzt von mir selber kreiert. Also nehmen wir das Beispiel Wirtschaftsförderung: Das ist im Kern eine freiwillige Leistung. Wie viel wir da machen und in welchem Umfang, können wir alles selbst bestimmen. Aber wer würde sagen: “Ach, wir stampfen die Wirtschaftsförderung ein.”? Das sind ja gerade perspektivische Aussichten, die man da fördern soll.
Und Schulsozialarbeit habe ich deswegen genannt – das ist auch eine freiwillige Leistung – die könnte die Stadt Bottrop einstellen. Aber man muss über den Tellerrand gucken und die weiteren Auswirkungen einer solchen Aufgabeneinstellung betrachten. Und wenn man zum Ergebnis kommt, dass die schlechten Auswirkungen mehr sind als der Einspareffekt, den man vielleicht kurzfristig hat, dann würde ich das mehr so als “halb-freiwillig” bezeichnen.
Also es sind freiwillige Leistungen, aber da macht es einem große Kopfschmerzen, die einfach einzustellen. Freiwilliger Bereich: Sportanlagen, offene Kinder- und Jugendarbeit, das ist eine Verpflichtung, diese Aufgabe wahrzunehmen, genau wie Kultur – es gibt das Kulturgesetzbuch – aber es ist in keiner Weise definiert, in welcher Intensität, mit welchem Umfang muss das gemacht werden? Das heißt, das steht so nicht vollständig zur Disposition. Aber über Einschränkungen könnte immer nachgedacht werden.
Und pflichtige Aufgaben ist alles, was durch vertragliche Grundlagen oder durch gesetzliche Grundlagen, insbesondere Sozialleistungen, einfach festgeschrieben ist. Wir haben dort keine Option – Möchten wir gerne Pflegegeld zahlen? Möchten wir gerne Wohngeld zahlen? – sondern dafür gibt es Reglementarien: Wie viel Einkommen darf man haben, welcher Grad der Pflegebedürftigkeit, usw., und dann müssen wir den Bürgern natürlich das zahlen, was gesetzlich festgestellt ist.
MS: Um das noch einmal kurz vielleicht an dem Beispiel Wirtschaftsförderung für die Zuschauer:innen zu verdeutlichen: Es gab ja z.B. mal das Programm gegen die Leerstände in der Innenstadt, dass Teile der Ladenlokalmieten von der Wirtschaftsförderung übernommen wurden. Dahinter steckt ja wahrscheinlich die Überlegung: Was ist eigentlich doofer: Leerstand oder dass ich vielleicht durch Mietvergünstigungen den Leerstand auflöse, bekomme ich ja über einen anderen Kanal – in diesem Fall Gewerbesteuer – vielleicht ja auch wieder einen Teil von Einnahmen, die ich dadurch generieren kann.
Also man versucht irgendwie über die freiwilligen Leistungen sowohl das Leben in der Stadt als auch die eigene Einnahmesituation irgendwie in so ein ausgewogenes Verhältnis zu bekommen.
Und dann haben Sie gesagt, für den Fall, dass mit Perspektive auch über mehrere Jahre der Haushalt eher schlecht läuft, dann gäbe es externe Kontrollfunktionen. Dann würde also tatsächlich von irgendwoher – von einer Bezirksregierung in diesem Fall? – ein externer “Sparkommissar” vorbeikommen mit dem Rotstift? Oder wie schlimm kann ich mir das vorstellen, wenn so eine Situation eskaliert?
JB: Wir beschreiben ja jetzt eine Situation, dass eine Kommune sich nicht in der Lage sieht, sich aus diesem Nothaushaltsrecht zu befreien. Wir haben in Bottrop eine andere Situation: Wir haben das erkannt im Jahr 2023 und haben im April 2024 ein Haushaltssanierungspaket im Rat verabschiedet. Und dieses Paket enthält viele Maßnahmen, die – wenn sie alle entsprechend umgesetzt werden – im Jahr 2034 wieder den Haushaltsausgleich bedeuten. Das heißt, dieses Konzept ist genehmigt, insofern sind wir nicht in dieser Situation des Nothaushaltes.
MS: Natürlich. Ich würde nur einmal den Worst Case “Was hätte passieren können?” gerne einmal skizzieren, damit ich ein Gefühl dafür kriege, was passiert eigentlich mit Kommunen, wenn die sich von selber überhaupt nicht auf den Weg machen, die Situation irgendwie mittelfristig zu verbessern? Was passiert dann eigentlich?
JB: Also im ersten Schritt würde natürlich die Aufsicht erstmal an die gesetzliche Verpflichtung erinnern. Die Kommune hat die oberste Pflicht, ihren Haushalt so zu führen, dass die dauernde Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist und dass sie eine ordentliche, ausgeglichene Haushaltswirtschaft hat und dass sie darüber verfügt. Das ist ihre gesetzliche Pflicht. Daran würde die Aufsicht erinnern.
Und wenn darauf keine Maßnahmen folgen, dann würde es, würde ich so einschätzen, auch entsprechende Anweisungen geben der Aufsichtsbehörde. Das müsste sie machen. Im schlimmsten Fall könnte am Ende, wenn die entsprechenden Entscheidungen in der Kommune selbst nicht eigenverantwortlich getroffen werden, dann könnte am Ende auch stehen, dass eine Bezirksregierung diesen sog. “Sparkommissar” sendet.
Aber das ist aus meiner Sicht das allerletzte Mittel. Besser ist es eigentlich, wenn die Kommune selbst den Handlungsbedarf wahrnimmt. Dann hat sie noch eine gewisse Steuerungsfähigkeit. Denn ich sage das auch mal so: Was macht jemand, der jetzt mit der Haushaltslage nicht so vertraut ist wie die Politik in Bottrop, die die Verhältnisse in Bottrop kennt, wie die Entscheidungsorgane der Stadt Bottrop, aller Verantwortlichen, die da zusammenwirken können? Was macht dann jemand, der von einer höheren Ebene kommt?
Er würde z.B. vielleicht sagen: “Oh, Bottrop hat noch großes Potenzial bei der Grundsteuer, da seid ihr ja viel günstiger als viele andere Kommunen. Dann setzen wir die hoch.” Also wir haben da Spielräume, die nutzen wir durch eigenverantwortliches Wahrnehmen dieser Aufgabe und der Verpflichtungen, die wir aus den gesetzlichen Vorschriften haben.
MS: Also ich hätte auch vermutet, dass unter einer externen Kontrolle dann vor allen Dingen versucht werden würde, die Einnahmen drastisch zu erhöhen. Das heißt, selbst bei so Kleinigkeiten wie Parken und Ordnungsgeldern würde das wahrscheinlich spürbar werden. Und alle Gewerbe- und Grundsteuern und überhaupt, wo eine Kommune Geld einnehmen kann, würden wahrscheinlich alle Knöpfe hochgedreht, damit der Haushalt möglichst schnell wieder ausgeglichen wird, wenn es unter diese externe oder zu dieser externen Kontrolle käme.
Teil 7: Das Haushaltssicherungskonzept (HSK)
Um Nothaushalt und Fremdbestimmung zu entgehen, hat die Stadt Bottrop ein Haushaltssicherungskonzept entwickelt und verabschiedet. Was das ist, wie es entwickelt wurde und wie lange es läuft, erfährt man im siebten Teil.
Transkript
Martin Smaxwil (MS): Jetzt ist es in Bottrop nicht so weit gekommen, sondern man hat das sog. “Haushaltssicherungskonzept” (HSK) entwickelt und verabschiedet. Was genau ist ein HSK?
Jochen Brunnhofer (JB): Also ein HSK braucht man im Endeffekt, wenn die Haushaltslage nicht ausgeglichen ist. Man hat mehr Ausgaben, als man Einnahmen hat über längere Zeit. Dann braucht man dieses sog. HSK. Die Stadt Bottrop hat damit Erfahrungen. Ich weiß nicht, schon ewig waren immer mal wieder Sparkonzepte nötig, zuletzt auch im Rahmen des Stärkungspakts NRW hat die Stadt Bottrop ja über 10 Jahre einen Haushaltssanierungsplan konsequent umgesetzt.
Die erste Überlegung an der Stelle ist ja: Wenn man als Finanzverantwortlicher vor der Situation steht, dass sich die Ausgaben derartig verändern, dann fängt man natürlich zuerst mal zu überlegen, welche Alternativen hat man denn? Und dann kommt man sehr schnell zu der Situation, kann man diese Finanzprobleme kurzfristig lösen oder kann man die so kurzfristig nicht lösen – ohne große Schäden zu verursachen in der Gesellschaft?
Und dann kommt man sehr schnell darauf, dass die Aufstellung eines HSK ohne Alternative ist, um selbst entscheiden zu können, die Entscheidungen treffen zu können und dabei viel stärker auf örtliche Verhältnisse Rücksicht nehmen zu können.
MS: Also dass HSK (oder Haushaltssanierungskonzept) ist eigentlich eine vorbeugende Maßnahme gegen diese Situation des Nothaushalts und gegen die externe Kontrolle, weil dann viel besser auf die eigenen Bedürfnisse und die lokalen Gegebenheiten eingegangen werden kann.
Wenn ich so ein HSK entwickeln muss und meine ganz vielen Posten an Ausgaben sehe, da muss ich ja schon überlegen: Wo kann ich überhaupt sparen? Wo möchte ich sparen? Wo ist sparen sinnvoll und wo tut es am wenigsten weh? Nach welchen Abwägungen versucht man da, dieses Konzept auf die Beine zu stellen?
JB: Also oberste Leitlinie war für mich: Wir lassen grundsätzlich keinen Aufgabenbereich, keine Dienststelle außen vor. Und das bedeutet: In einem Prozess wurden sämtliche freiwillige, auch pflichtige Aufgaben durchgesehen – Wo gibt es Spielräume im Handeln? Kann man irgendwo Standards bei pflichtigen Aufgaben ein bisschen verringern?
Und natürlich im freiwilligen Bereich unter Berücksichtigung aller möglichen Rahmenbedingungen: Wo nehmen wir freiwillige Aufgaben zurück, nehmen sie nicht mehr im jetzigen Umfang wahr oder nehmen sie gar nicht mehr wahr? Das heißt, wir sind die gesamten Aufgabenbereiche der Stadt in einem Arbeitsprozess durchgegangen und da wurde jeweils immer abgewogen: Welche Auswirkungen hat diese Maßnahme? Wenn wir das machen, brechen uns gleichzeitig Einnahmen weg? Was bedeutet das für Personalressourcen? In welchem Umfang können da auch Personalressourcen eingespart werden? Oder welche sonstigen Auswirkungen hat das?
Ich habe vorhin das Beispiel Schulsozialarbeit genannt, d.h., es wurde abgewogen, welche nachteiligen Wirkungen hat das? Ist das zumutbar für die Bevölkerungsgruppen, die das betrifft? Im Weiteren gab es eine mehrtägige Beratung des Verwaltungsvorstandes, um die einzelnen Punkte zu beraten.
Es gab eine Rückkoppelung an die Fachdienststellen und dann im Weiteren politische Beratungen in allen Fachausschüssen bis hin zum Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss und im Rat der Stadt. In den politischen Prozessen sind auch noch mal viele Dinge beraten worden, überlegt worden, diskutiert worden, teilweise auch einige Maßnahmen verändert worden.
Teil 8: Der Stand des HSK
Das HSK läuft bereits seit 2024. Was sagt die Bezirksregierung dazu? Und wie ist der aktuelle Zwischenstand? Alle Antworten gibts in Teil 8.
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Martin Smaxwil (MS): Das HSK ist ausgelegt auf 10 Jahre?
Jochen Brunnhofer (JB): Ja, maximale Laufzeit.
MS: Und war genehmigungspflichtig durch die Bezirksregierung?
JB: Ja.
MS: Das heißt, Sie haben gesagt, wir einigen uns in der Verwaltung und in den lokalpolitischen Prozessen auf ein bestimmtes Konzept für 10 Jahre. “Liebe Bezirksregierung, das haben wir vor und wir glauben, damit kommen wir aus dem Schlamassel wieder raus.”
Und die Bezirksregierung hat sich das angeschaut und hat gesagt: “Das ist ein guter Plan, so machen!” Oder gab es da noch mal eine Änderungsschleife?
JB: Es gab keine Änderungsschleife. Wir haben uns bemüht, das sehr seriös zu halten. Wir haben dort keine allgemeinen Floskeln drin – “Wir machen alles wirtschaftlicher” oder so – wir haben das schon sehr konkret bezogen.
Es gibt ein paar übergeordnete Maßnahmen. Die wichtigste ist an der Stelle sicherlich eine erhebliche Einsparung von Personalkosten und Arbeitsplatzkosten für 140 Planstellen. Und der Spareffekt soll erzielt werden durch mehr Digitalisierung, Prozessverschlankungen durch Digitalisierung. Und das betrifft 140 Planstellen quer über die gesamte Verwaltung. Und weitere 60 Stellen werden in den nächsten Jahren nach und nach eingespart durch Aufgabenveränderungen, z.B. Standardabsenkungen oder auch Verzicht auf bestimmte freiwillige Aufgaben.
MS: Die Personalausgaben waren ja – da haben wir zu Beginn darüber gesprochen – ein relativ großer Ausgabenposten. Das heißt, dadurch, dass ich Stellen nicht nachbesetze oder Prozesse verändere oder durch Digitalisierung kann ich da tatsächlich meine Ausgaben verringern durch einzelne Bestandteile des HSK.
Es gibt natürlich auch den Bereich “Soziales”, der heißt, glaube ich, “Transfer” offiziell. Der war natürlich noch ein etwas größerer Posten. Da gibt es natürlich Pflichtaufgaben, an die ich auch über das HSK gar nicht dran komme. Da gibt es natürlich auch “halb-freiwillige” oder freiwillige Leistungen, egal, ob wir über den Betrieb des Spielmobils oder die aufsuchende Jugendarbeit oder über die Schulsozialarbeit reden. Das sind ja alles freiwillige oder halb-freiwillige Leistungen. Auch da wurde entsprechend abgewogen, ob man da sparen kann oder möchte oder eben nicht.
Das habe ich soweit verstanden. Das wurde genehmigt. Jetzt läuft es seit zwei Jahren. Noch zwei Fragen zum Thema HSK, die erste ist: Wie läuft es so nach zwei Jahren? Und die zweite ist: Und wo wollen wir eigentlich nach den zehn Jahren stehen?
JB: Die Zeitbestimmung war richtig, das HSK läuft jetzt zwei Jahre. Wie läuft es seit dem Jahr 2024? In 2024 hat es kaum Veränderungen gegenüber dem Plan gegeben. Aber es ist ein Plan. Das muss man immer wieder sagen und drüberschreiben. Es wird immer auch an dieser Planung Veränderungen geben, dass etwas in der Höhe nicht realisiert werden kann oder dass es besser realisiert werden kann, also eine höhere Einsparsumme im HSK dabei herauskommt. Oder auch, dass man noch mal neue Maßnahmen erkennt, die man noch mal zusätzlich einfügen kann.
Also es ist ein Plan. Bisher wurde dieser Plan ja zweimal fortgeschrieben, nämlich für den Haushalt 2025/2026. Das HSK hat jeweils Zustimmung gefunden bei der Aufsichtsbehörde. Das müssen wir jedes Jahr im Zuge der Haushaltsplanung immer wieder mit vorlegen. Der Haushalt der Stadt Bottrop selber ist für sich genommen gar nicht genehmigungsbedürftig, sondern genehmigungsbedürftig ist das HSK.
Aber natürlich guckt sich die Aufsichtsbehörde auch den Haushaltsplan an, ob wir seriös planen, nicht irgendwelche Fantasiezahlen in den Haushalt nehmen, dass wir quasi gar keinen konsistenten Haushalt haben. Das guckt sich die Aufsichtsbehörde natürlich an, aber genehmigungsfähig im Kern ist das HSK. Und wenn das dann genehmigungsfähig ist und es keine Beanstandungen zur Haushaltsplanung gibt, dann kann der Haushalt öffentlich bekannt gemacht werden.
Und das ist das Wichtige, damit der laufende Haushalt bewirtschaftet werden kann im Jahr. Also es ist ein Plan. Im Grunde genommen wird der Haushalt und auch das HSK jedes Jahr neu verhandelt, denn wenn ich jetzt im Haushalt eine Veränderung habe, die sich jährlich weiter durchzieht bis 2034, dann findet sie dort ihren Niederschlag. Habe ich also eine Ausgabenerhöhung in 2026, eine einmalige Ausgabenerhöhung, sagen wir von 1 Mio. €, die nicht weiter durchschlägt, ist das weniger dramatisch, als wenn eine Mehrbelastung von 1 Mio. € nach 2034 durchschlägt. Und wenn ich dem nicht irgendwelche anderen Veränderungen positiv entgegenzusetzen habe, dann müsste ich an der Stelle das HSK nachbessern, damit es in Zukunft genehmigungsfähig bleibt.
Bisher liegen wir insgesamt im Plan. Es gibt kleinere Veränderungen. Das berichten wir auch jedes Jahr. Aber das Gesamtziel, 2034 wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu haben, ist nach wie vor erfüllt.
Teil 9: Das Ziel des HSK
Das HSK läuft bis 2034. Was ist eigentlich das Ziel dieses Konzeptes? Wie wird der Bottroper Haushalt – wenn alles planmäßig verläuft – 2034 aussehen?
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Martin Smaxwil (MS): Das Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt zu haben, heißt genau was? Wir haben die berühmte “schwarze Null” auf dem Konto stehen, also die Ausgaben und die Einnahmen sind so weit ausgeglichen, dass sich alle Ausgaben über die erwarteten Einnahmen finanzieren lassen?
Jochen Brunnhofer (JB): Völlig richtig. Wenn Einnahme und Ausgabe gleich hoch ist, dann ist es die “schwarze Null”. Dann ist es unbedenklich für die Genehmigung. Dann habe ich eine ausgewogene Haushaltswirtschaft. Ich habe immer gesagt, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft wie die Stadt Bottrop, die Aufgaben zum Wohle ihrer Bevölkerung wahrnimmt, die braucht keine riesigen Überschüsse.
Ein kleiner Überschuss, möglicherweise auch von ein paar Millionen, ist durchaus fiskalisch und haushaltspolitisch wünschenswert. Denn wenn ich einen Überschuss erwirtschafte, plane und auch erwirtschafte, dann bedeutet das, dass eine gewisse Innenfinanzierungskraft vorhanden ist. Und wer eine Innenfinanzierungskraft hat, der kann dann auch besser Investitionen stemmen, ohne dafür überhaupt Kredite aufzunehmen.
MS: Ok, das heißt, keine Ahnung, so was wie die neue Feuerwehrwache oder irgendwelche anderen Großinvestitionen, da würden wir ein bisschen mehr Beinfreiheit gewinnen, wenn wir ein bisschen Überschuss erwirtschaften.
JB: Genau, und ein zweiter Aspekt dabei: Wir haben Kreditverbindlichkeiten, Schulden und es werden sich, bis wir wieder in den Ausgleich kommen, noch weitere aufbauen. Und die müssen auch getilgt werden, auch im Sinne halt künftiger Generationen. Auch dafür werden wir 2034 ff. gewisse Überschüsse brauchen, denn um so besser sind die Kredite, die wir jetzt temporär aufnehmen, um so besser sind die zu tilgen.
MS: Letzte Frage zu diesem Themenkomplex: Das Ziel des HSK ist der Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben und ein ausgeglichener Haushalt. Ist das Ziel des HSK auch eine Schuldenfreiheit oder ist das davon entkoppelt? Denn die ganzen aufgenommenen Kredite momentan auch für den laufenden Betrieb, die spielen ja in Einnahmen/Ausgaben jetzt erstmal nur bedingt mit rein, weil wir natürlich Zinsen bedienen und eventuell auch ein bisschen Kredite tilgen, aber sind wir 2034 nach HSK auch schuldenfrei?
JB: Nein, das dauert dann tatsächlich länger. Das sind die Erfahrungen auch aus der Vergangenheit, das vollzieht sich nach und nach. Aber Kernpunkt ist die Wiederherstellung des Haushaltsausgleichs.
MS: …des ausgeglichenen Haushalts, und dann kann man auf Basis dieses ausgeglichenen Haushalts oder eines kleinen Überschusses auch über die Tilgung der aufgenommenen Kredite reden.
JB: Ja, so ist es.
Teil 10: Das "Konnexitätsprinzip"
In letzter Zeit war viel von Konnexität zu hören. Was das eigentlich ist und wie viel Geld Bottrop für Leistungen, die Bund und/oder Land verantworten, momentan bezahlt, erfährt man hier.
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Martin Smaxwil (MS): So, das war so grob das Thema “Haushalt und Haushaltssicherungskonzept”. Jetzt gibt es noch ein paar andere Themen, die damit reinspielen. Denn die Stadt Bottrop hat ja erstaunlich viele Ausgaben für Dinge, für die sie sich gar nicht selber entschieden hat, sondern die sie aufgrund von Vorgaben von Bund und Land machen muss.
Also ich denke da so an die garantierten Kitaplätze, die garantierten OGS-Plätze, die Unterbringung geflüchteter Menschen, usw. Das sind ja Entscheidungen, die hat jetzt nicht die Stadtspitze in Bottrop getroffen, sondern das sind ja politische Entscheidungen auf Länder- oder Bundesebene, wo aber die Kommune dazu verpflichtet ist, die am Ende umzusetzen.
In dem Zusammenhang fällt oft der Begriff des “Konnexitätsprinzips”. Was ist denn das bitte?
Jochen Brunnhofer (JB): Ja, da ist jetzt schon ein sehr prägnantes Beispiel – Kita und OGS – aufgetaucht. Vielleicht um die Erläuterung Konnexität aus meiner Sicht vorwegzunehmen und klar zu sagen: Konnexität bedeutet für die Kommunen “Wer eine Leistung bestellt, wer sie beschließt, wer sie haben möchte, der muss sie auch vollständig bezahlen.”
MS: Und das passiert ja wahrscheinlich auch?
JB: Und wenn ich jetzt mal das Beispiel der Kindertagesstätten nehme, eine wichtige Aufgabe für die frühkindliche Bildung, die Vorbereitung auf den weiteren Lebensweg, die Schule usw. Wir haben im Haushalt die Betriebskostenzuschüsse für die freien Träger von Kitas mit einem Planansatz von 63,6 Mio. €.
Und dann geht davon was ab, was wir von anderen Stellen bekommen, die Elternbeiträge – ungefähr 5 Mio. €, das macht 8% dieser Zuschüsse insgesamt. Dann bekommen wir von Bund und 34 Mio. €, so dass wir im Haushalt einen Netto-Zuschuss von im Moment 24 Mio. € haben. Die Tendenz in den letzten Jahren: Immer steigend, so ungefähr 2 Mio. € kommen für die Stadt netto pro Jahr obendrauf.
Und wenn ich jetzt sage: Ok, wir haben ja die Grundsteuer – die Grundsteuer soll ja eigentlich für viele Sachen als Finanzierung dienen – die Grundsteuer liegt insgesamt im Jahr bei 23,5 Mio. €. Wenn man mal direkte Vergleichswerte haben will, brauche ich die gesamte Grundsteuereinnahme nur für den Kita-Betrieb, um die Betriebskosten der Träger entsprechend zu decken. Und wir haben den Rechtsanspruch auf den Kitaplatz, genauso wie jetzt kommend für den OGS-Betrieb. Kostendeckend finanziert ist das natürlich bei weitem nicht bei so hohen Kostenanteilen, die die Stadt hat.
Für den künftigen OGS-Betrieb ist auch die Finanzierung nicht geregelt.
MS: Das heißt, es gibt relativ viele politische Entscheidungen, die an anderer Stelle und nicht in der Kommune getroffen werden, die allerdings nicht irgendwie querfinanziert sind, sondern wo die Kommune auf Teilen der Kosten sitzen bleiben. Bei den Kitaplätzen ist es – nicht ganz, aber fast – die Hälfte, bei allen anderen Positionen, OGS oder Geflüchtetenunterbringung oder, oder, oder, wird es eventuell ein anderer Prozentsatz sein. Aber keiner dieser Posten ist zu 100 % von Land oder Bund gegenfinanziert. Ok, das ist ein Ding.
JB: Es gibt kleinere Bereiche, wo das sogar mal hinkommt mit der Finanzierung. Das sind aber auch häufig Projekte, die auf eine viel kürzere Zeitdauer und nicht auf die Unendlichkeit ausgelegt sind. Das müsste man sich – es gibt ja so viele Beispiele – da müsste man sich jedes einzelne ansehen, das wird jetzt den Rahmen sprengen. Aber für die signifikanten Bereiche haben wir keine Deckung der Kosten. Und das wäre auf jeden Fall natürlich ein erster Schritt um, um einfach die Finanzen insgesamt zu stabilisieren.
MS: Klar.
Teil 11: Die "Altschuldenlösung(en)"
Sowohl Bund als auch Land haben angekündigt, die Kommunen mittels einer sog. Altschuldenlösung zu entlasten. In Teil 11 geht es darum, was das eigentlich ist, wie hoch sie ausfallen und was sie bringen.
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Martin Smaxwil (MS): Wo wir gerade über Bund und Länder sprechen: Es gibt da ja noch ein Thema, was regelmäßig debattiert wird, das läuft unter dem Namen “Altschuldenlösung”. Altschulden klingt so wie “Das sind die Schulden der Kommunen, die sind aber schon älter, die sind so von anno dazumal, von irgendwann. Und eigentlich steht irgendeine Erwartung im Raum, dass das Land oder der Bund sich irgendwie im weitesten Sinne diesen Schulden annimmt. Oder was genau ist eine Altschuldenlösung?
Jochen Brunnhofer (JB): Also entstanden ist der Begriff schon vor sehr langer Zeit, mit Sicherheit 15, 20 Jahre her, wo man gesehen hat, wir haben den Kommunen zu hohe Lasten im Laufe der Zeit aufgebürdet, nämlich die Konnexität an vielen Stellen, auch im sozialen Bereich, nicht eingehalten.
Und es gab dann immer die Forderung, die dadurch aufgelaufenen Schulden auch durch Land und Bund den Kommunen wieder wegzunehmen und sie da an der Stelle zu entlasten. Daher kommt der Begriff “Altschuldenübernahme”. Dazu gekommen ist es definitiv erst ab Januar bei uns.
MS: In diesem Jahr?
JB: In diesem Jahr, denn im letzten Jahr hatte das Land entschieden, dass man jetzt den Einstieg macht in die Altschuldenentlastung. Das ist eine Teilentlastung geworden, trotzdem ein wichtiger Schritt, den man da gemacht hat. In Zahlen bedeutet das: Der Stadt Bottrop wurden vom Land im Januar 55 Mio. € abgenommen, richtig abgenommen. Die sind in die Schuld des Landes übergegangen, und zwar 55 Mio. von 154 Mio. €, weil es wurde der Kreditstand genommen am 31.12.2023. Und das war ungefähr der Niedrigststand nicht nur in Bottrop, sondern bei vielen Kommunen.
Nichtsdestotrotz ein guter Schritt, dass der endlich gekommen ist. Das heißt, wir haben eine Teilentlastung bekommen. Schuldenfrei ist Bottrop also damit nicht geworden. Jetzt gibt es noch Diskussionen auf Bundesebene, dass der Bund auch mit einem Anteil eintritt. Ich kann da nur appellieren an den Bund, dass man das macht und dass man es auch großzügig macht. So in etwa angeglichen an das Landesprogramm zumindest, dass wir noch mal eine ähnlich hohe Summe von unseren Altschulden wegbekommen.
Man muss ja eins klar sagen: Die Schulden steigen jetzt eher tendenziell wieder. Und die Entschuldung ist gut und wichtig, die spart uns auch Zinsaufwendungen. Das ist überhaupt keine Frage. Aber retten wird sie uns nicht. Dafür brauchen wir tatsächlich eine bessere finanzielle Unterstützung insgesamt. Das heißt, die Kommunen brauchen einen deutlich höheren Anteil vom Gesamtkuchen, wenn Sie diese ganzen Aufgaben, die sie heute haben, wenn sie die in Zukunft erfüllen sollen.
MS: Also: Von den ungefähr – wir machen jetzt “Über-den-Daumen-Werte” – von den 150 Mio. € Schulden hat das Land 50 Mio. € übernommen. Das heißt, die sind hier komplett los, die müssen wir nicht mehr tilgen und müssen auch keine Zinsen mehr dafür bezahlen. 100 Mio. € ungefähr sind über. Der Bund hat sich noch nicht so richtig dazu geäußert, in welcher Höhe er eventuell Altschulden übernehmen wird. Aber wird er auf jeden Fall oder kann es auch sein, dass er gar nichts übernimmt?
JB: Zurzeit gibt es die Zusage, es steht auch im Koalitionsvertrag der Koalition. Der Bundeskanzler hat das auch bei einer Tagung mal klar angekündigt, dass es kommt. Die Frage ist jetzt für mich eher nicht, ob es kommt, sondern in welcher Größenordnung. Und noch eine Ergänzung: Diese Entlastung betrifft nur die sogenannten Kassenkredite. Die Investitionskredite bleiben in voller Höhe bei den Kommunen stehen.
MS: Kassenkredite sind die Liquiditätskredite, die ich für den laufenden Betrieb aufgenommen habe, die Investitionskredite sind davon noch nicht betroffen. Das heißt, zu den 150 Mio. € Schulden – Stand 01.01.2026, vor der Landes-Altschuldenlösung – kommen noch wie viel Investitionskreditschulden?
JB: Über 200 Mio. € auf jeden Fall. Investitionskredite.
MS: Investitionskredite sind natürlich etwas anders zu bewerten, weil da natürlich eine andere Art von Gegenwert den Schulden gegenübersteht.
Aber ganz kurz, um die Situation von Bottrop vielleicht noch einmal einzuordnen. Wir sind ja nicht die einzige Stadt in unserer Region, der es jetzt nicht ganz so rosig geht. Denn das ist ja ein Phänomen, dieses Konnexitätsprinzip und die Altschuldenlösung, das ist ja eine Diskussion, die wird ja regional und überregional geführt. Das heißt, da sind ja fast alle Ruhrgebietsstädte sind ja irgendwie in einer ähnlichen Lage. Kann man grob sagen, wie wir uns im Vergleich so schlagen?
JB: Wie soll man das sagen? Vielleicht: “Ähnlich schlecht.” Also nach dem, was ich zuletzt gehört habe, gibt es in NRW nur noch zwei Hände voll Kommunen, die noch einen originär ausgeglichenen Haushalt haben. Es gibt Kommunen, die in der Vergangenheit schon deutlich höher verschuldet waren als Bottrop. Man sieht das häufig an den Grundsteuerhebesätzen in den Kommunen.
Also insgesamt ist die Lage der Kommunen jetzt auch nicht mehr nur in NRW, sondern deutschlandweit, deutlich verschlechtert. Und selbst Kommunen, die in der Vergangenheit eigentlich immer als gut ausgestattet da standen, befinden sich jetzt schon in Sparhaushalten. Also die Situation, die hat sich eigentlich jetzt mittlerweile flächendeckend auf die kommunale Landschaft in Deutschland stark ausgewirkt.
Teil 12: Die "Sondervermögen"
Die letzten Bundesregierungen haben gleich mehrere Sondervermögen auf den Weg gebracht. Vor allem von dem "Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz" in Höhe von 500 Mrd. € könnte auch Bottrop profitieren.
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Martin Smaxwil (MS): In diesem Verhältnis von Kommunen zu Ländern und Bund spielt ja neben Konnexität und Altschulden noch ein anderes Thema eine Rolle, nämlich das der verschiedenen “Sondervermögen”. Es gibt ja einmal das 100 Mrd. € Sondervermögen aus der “Zeitenwende-Rede” von Olaf Scholz zum Beispiel.
Dann hat auch die aktuelle Bundesregierung mehrere Sondervermögen beschlossen. Das eine ist für die Verteidigung, was uns jetzt nicht übermäßig betreffen wird, hier in der Kommune. Das andere ist eins “für Infrastruktur und Klimaneutralität” in Höhe von 500 Mrd. €. Kommt davon irgendwas bei Ihnen oder in der Kommune an?
Jochen Brunnhofer (JB): Klare Antwort: Ja, das ist der Fall. Das sind ja unvorstellbare Summen, wenn man sich vorstellt, dass 1 Mrd. = 1.000 Mio. sind: und wir reden hier über 500 Mrd. €, und davon gehen 100 Mrd. € an alle Bundesländer. Nordrhein Westfalen bekommt davon 21 Mrd. € ab, und dann wird das nach bestimmten Verteilungskriterien umverteilt. Das Land hat entschieden, dass man von der Gesamtsumme 47 % pauschal an die Kommunen weitergibt.
MS: Also von den 21 Mrd. € für NRW kommen ungefähr 10 Mrd. € bei den Kommunen an?
JB: Ja, genau. Und dann, weiter runter verteilt, sind wir in Bottrop bei einer Summe von 65,4 Mio. €. Die darf natürlich nur für Investitionen ausgegeben werden, nicht für konsumtive Zwecke. Ich darf davon nicht bezahlen, wenn ich Container miete für eine Schule zum Beispiel. Aber einen Schulneubau oder Schulerweiterungsbau, eine Schulsanierung, solche Sachen sind vorstellbar aus diesem Sondervermögen.
Für Bottrop schon eine signifikante Hilfestellung, würde ich sagen, denn wir haben viele Baumaßnahmen laufen oder geplant. Wenn ich an die Feuerwehrwachen denke, die wichtig sind für den Schutz der Bevölkerung, und wenn ich an die Bildungslandschaft denke, wo einige Schulerweiterungsbauten wegen mehr Flächenbedarf insbesondere nötig sind, dann können wir eben im gewissen Umfang diese Investitionen aus diesen Sondermitteln finanzieren und nicht etwa über Kreditaufnahme.
MS: Ok, aber wenn ich das der Lokalpresse richtig entnommen habe, dann sind alleine für den Neu- oder Erweiterungsbau der innerstädtischen Realschulen, glaube ich, schon 24 oder 25 Mio. € veranschlagt. Wenn wir 65 Mio. € kriegen und eine Schule oder ein Schulstandort schon 1/3 davon – ich will nicht sagen – auffrisst, aber wenn wir da investieren, dann sind von den 65 Mio. € also da bleibt nicht so viel über, wenn ich das richtig überschlagen habe.
JB: Also wenn man sich vorstellt, dass wir in den Haushaltsjahren so ca. Investitionsvolumen von 100 Mio. € veranschlagt haben, dann wird das schon deutlich: Wenn ich an drei Schulen größere Erweiterungsbauten habe, dann sind die 65 Mio. € aufgebraucht. Ich hatte tatsächlich eine höhere Erwartung, weil die Kommunen verantwortlich zeichnen für ca. 80 % der öffentlichen Investitionen, wenn man Bund und Land gemeinsam betrachtet. Wir bekommen jetzt pauschal nur 47 %. Das hätte ich mir größer vorgestellt.
Das Land wird noch einige andere Förderprogramme aufstocken, nur da müssen wir uns natürlich auf Fördermittel bewerben, weil die nicht pauschal laufen. Und da hängt es halt von anderen Entscheidungsträgern ab, ob wir diese Mittel dann für andere Projekte bekommen oder nicht bekommen. Und das ist natürlich mit höherem Aufwand verbunden. Also insgesamt hätte ich mir einen höheren Anteil als diese Pauschale von 47 % erwartet.
MS: Ist das Geld schon da?
JB: Nein. Das ist noch nicht da. Es muss praktisch angemeldet werden, wenn wir Mittel in nächster Zeit verbrauchen. Wir dürfen das also nicht quasi aufs Sparbuch legen, die 65 Mio. €. Aber wenn jetzt ein Bauvorhaben läuft und wir melden das zur Förderung an, dann kann ich für die dann anstehenden Rechnungen in den nächsten Jahren Geld reservieren, dass wir dann auch vom Land entsprechend überwiesen bekommen.
MS: Aber es ist eh nicht so, dass es einfach ausgezahlt wird zur freien Verwendung, sondern es ist schon so, dass ich es immer irgendwie projekt- und investitionsbezogen überhaupt abrufen kann. Es ist nicht so, dass irgendwann Ihre Banking-App klingelt auf dem Handy und sagt “Sie haben einen Zahlungseingang erhalten über 65 Mio. €!”, das findet so nicht statt.
Teil 13: Exkurs zur Grundsteuer
Im April wurden in Bottrop neue Grundsteuerhebesätze beschlossen. Warum genau, in welcher Höhe, und ob Bottrop damit bald im Geld schwimmt, darum dreht sich Teil 13 des Interviews.
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Martin Smaxwil (MS): Gut, das waren für mich so die Themen zwischen dem Verhältnis Kommune, Land und Bund, also Konnexität, Altschulden und Sondervermögen. Ein weiteres Thema, was in den letzten Monaten noch immer mal wieder aufgekommen ist, war das Thema Grundsteuer. Also Grundstücksbesitzer bezahlen ja eine Grundsteuer, die sich nicht ganz unterkomplex aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt.
Unter anderem einer davon, auf den die Kommune direkt Einfluss hat, ist der sogenannte Hebesatz. Die Grundsteuer geht ganz – oder zum Teil? – der Kommune zu.
Jochen Brunnhofer (JB): Ganz.
MS: Jetzt gab es eine Grundsteuerreform, die hat in Bottrop zuerst zu verringerten und jetzt wieder zu erhöhten Grundsteuerhebesätzen für Grundbesitzende geführt. Mir ist nicht ganz klar, was da genau passiert ist und welche Auswirkungen das auf den Bottroper Haushalt hat. Und wenn ich die Zahlen richtig im Kopf habe, dann hatten wir vorher für Gewerbegrund und Wohngrund einheitliche Hebesätze von 680 %. Jetzt liegen sie nach einer Ausdifferenzierung unterschiedlicher Hebelsätze wieder einheitlich, aber bei 761 %. Jetzt zahle ich ja mehr als vorher. Was ist da los?
JB: Im Reformprozess der Grundsteuerreform, die seinerzeit vor Jahren vom Bundesverfassungsgericht ausgeurteilt worden ist, dass das bisherige System so nicht bleiben kann, gab es erhebliche Wertverschiebungen. Die wurden seinerzeit sichtbar. Die Grundstücks- oder Immobilienbewertungen sind ja von den Finanzbehörden (des Landes) gemacht worden – nicht von der Stadt – entsprechend den gesetzlichen Vorschriften für die Bewertung der Grundstücke und Immobilien.
Und es wurde sichtbar, dass es erhebliche Wertverschiebungen gibt, nämlich in der Tendenz sind Wohnimmobilien im Wert gestiegen, während andere Nutzungen wie z.B. Gewerbeimmobilien, Einzelhandelsimmobilien, die sind im Immobilienwert erheblich gesunken. Bei den Wohngrundstücken sind die Werte um 11 % in der Tendenz nach oben gegangen und bei den anderen Nutzungen sind sie um 40 % zurückgegangen.
MS: Ganz kurz zum Verständnis: Der Auslöser war die vom Verfassungsgericht angeregte oder vorgeschriebene Grundsteuerreform, die bereits am 01.01.2025 in Kraft getreten ist. Dadurch verändern sich plötzlich die Werte der Grundstücke.
JB: Ja. Und es war immer Aussage der Kommunen: Sie wollen sich an der Grundsteuerreform nicht bereichern. Aber die Finanzlage gebietet es auch, dass wir das bisherige Volumen bis 2024 im Haushalt behalten und wir nicht etwa Millionenbeträge auch noch verlieren, weil das mit der momentanen Finanzlage ja überhaupt nicht zu harmonisieren ist. So, und das hätte ja jetzt bedeutet, wenn auf der einen Seite viele Werte nach unten gehen, hätte das ja bedeutet, dass das wieder ausgeglichen wird. Und das hätte bei uns automatisch bedeutet, der vorherige Hebesatz von 680 % wäre nach oben gegangen auf über 700 %.
Und dann hat das Land ein Gesetz geschmiedet, dass wir differenzierende Hebesätze für “Wohnen” und “Nicht-Wohnen” einführen dürfen. Und davon hat auch Bottrop Gebrauch gemacht. Intention war dahinter, genau diesen Anstieg von der Nutzungsart “Wohnen”, also die Wohnnebenkosten darüber ein bisschen zu begrenzen und stabiler zu halten. Und auch Bottrop hat das umgesetzt. Das war aus meiner Sicht auch durchaus der richtige Schritt, die Stabilisierung der Wohnnebenkosten mit diesen differenzierenden Sätzen. Das waren dann 619 % und über 1100 % für “Nicht-Wohnen”.
MS: Um da einmal kurz reinzugrätschen: Also die Grundsteuerreform führt dazu, dass Wohngrund höher und Gewerbegrund niedriger besteuert wird. Die Kommune möchte sich daran allerdings nicht bereichern und sagt: “Dann senke ich den Hebesatz auf die Grundsteuer für Wohnen, um am Ende des Tages auf einen gleichen Betrag zu kommen und erhöhe den Hebesatz für Gewerbeimmobilien.” Unterm Strich verdient die Stadt daran genauso viel wie vorher. Sie will nur nicht ärmer werden als vorher, aber sich auch nicht daran bereichern. Das heißt, über die differenzierten Hebesätze kann ich korrigierend auf die neuen Grundsteuern durch die Grundsteuerreform einwirken. Und unterm Strich will ich eigentlich nicht mehr einnehmen als vorher. Ja. Das klingt nach einem guten Plan, hat aber nicht funktioniert?
JB: Genau.
MS: Weil…?
JB: Es gab mehrere Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen und Düsseldorf. Und in beiden Verfahren ist gerichtlich festgehalten worden, dass diese Vorgehensweise, die auf dem entsprechenden Landesgesetz basierte, nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar angesehen wird und die weiteren prozessualen Vorgänge, Klagen, die dann vielleicht weitergehen vom Verwaltungsgericht erstmal zum Oberverwaltungsgericht, dann eventuell weitergehen zum Bundesverwaltungsgericht oder möglicherweise bis zum Bundesverfassungsgericht, das kann ich jetzt gar nicht einschätzen, das wird noch sich Jahre hinziehen.
Also ob zu einem späteren Zeitpunkt wieder Rechtssicherheit reinkommt in diese Vorgehensweise mit differenzierenden Hebesätzen in der Ausgestaltung, das wird sich noch Jahre hinziehen und das hätte eine jahrelange Unsicherheit sowohl rechtlich sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Stadt bedeutet und wäre für uns einfach haushaltstechnisch und fiskalisch nicht darstellbar gewesen.
MS: Es wäre ja wahrscheinlich sogar so gewesen: Wenn die Kommune die differenzierten Hebesätze beibehalten hätte, wären alle folgenden Steuerbescheide unter Vorbehalt gewesen. Und irgendwann, wenn es dann am Ende des Tages juristisch durchgefochten ist, ob es nun zulässig ist oder nicht mit den differenzierten Sätzen, dann käme im schlimmsten Fall die gepfefferte Nachzahlungsaufforderungen für die letzten 30 Quartale – keine Ahnung, wie lange so ein juristischer Prozess dauert – und das sollte vermieden werden. Deswegen gibt es jetzt wieder einheitliche Hebesätze für alle Arten von Grundstücken.
JB: Ja. Im Endeffekt wirkt sich jetzt diese Belastungsverschiebung durch die Bewertung der Grundstücke, die wirkt sich jetzt real aus.
MS: Das heißt, die Wohngrundstücke werden jetzt tatsächlich teurer, und die Gewerbegrundstücke etwas günstiger.
JB: Nicht ganz 100%ig, denn auch bei den gemischt genutzten Gebäuden gibt es auch häufig Wohneinheiten. Also ich habe unten ein Geschäftslokal beispielsweise und darüber 20 Wohnungen im Gebäude. Dann wurde für diese Einheit natürlich auch der viel höhere Hebesatz erhoben. Also an der Stelle muss man sagen, ist das im Gesamtkonstrukt auch nicht richtig durchgängig nachvollziehbar. Im Kern kann man sagen, die Stadt wird nicht mehr einnehmen.
MS: Das wäre meine nächste Frage gewesen.
JB: Es bleibt bei den 23,5 Mio. €. Die ganze Belastungsverschiebung wird jetzt real, und für viele Wohnungseigentümer wird es tatsächlich jetzt in der Grundsteuerbelastung geht es etwas nach oben, das ist faktisch jetzt so durch den einheitlichen Hebesatz.
MS: Das wird für alle eine Mehrbelastung werden, auch für Leute die zur Miete wohnen. Über die Nebenkostenabrechnung früher oder später werden sie ja die entsprechenden Grundsteueranteile berappen müssen. Gut, aber das geht nicht darauf zurück, dass die Kommune gedacht hat “Toll, wir haben da eine Möglichkeit gefunden, uns ein bisschen daran zu bereichern.” Sondern das geht darauf zurück, dass das Bundesverfassungsgericht schon sehr lange eine Grundsteuerreform angeregt hat, die zum 01.01.2025 auch umgesetzt wurde, die zuerst mit den differenzierten Hebesetzern versucht wurde abzufedern.
Wo allerdings die Rechtsgrundlage für die differenzierten Hebesätze jetzt erst mal weggebrochen ist, weil nicht klar ist, wie es sich juristisch entwickelt und wir deshalb wieder zu einheitlichen Hebesätze zurückgekehrt sind, wodurch tatsächlich die Grundsteuerabgaben sowohl für Besitzer als auch für Mieter wahrscheinlich spürbar steigen werden.
Teil 14: Fazit und Ausblick
Nach etwa 90 min. Gespräch wird nun alles noch einmal zusammengekehrt und ein Strich drunter gezogen: Wir versuchen ein Fazit und einen Ausblick in Teil 14.
Transkript
Martin Smaxwil (MS): Wir haben über eine ganze Menge Themen gesprochen heute. Wir haben über die Einnahmen der Stadt gesprochen, über die Ausgaben, über das nicht ausgeglichene Verhältnis, über verschiedene Arten von Krediten, über nicht vorhandene Rücklagen.
Wir haben darüber gesprochen, dass wir für von Bund und Land beschlossene Aufgaben Ausgaben haben, die wir aber nicht über die Altschuldenlösung oder über das Sondervermögen erstattet bekommen. Wir haben ein bisschen über spezielle Einnahmearten wie die Grundsteuer geredet.
Unterm Strich: Wie schlimm ist es wirklich? Und: Kommen wir jemals aus diesem Schlamassel wieder raus? Wo steht Bottrop in 10 oder 15 Jahren?
Jochen Brunnhofer (JB): Also noch einmal ganz kurz zurück auf den – für mich – Hauptursprung: Die Krisen der letzten Jahre, Corona, Flüchtlingsbewegungen aus der Ukraine, Energiepreisentwicklung, … Diese krisenhaften Entwicklungen hätten wir haushaltswirtschaftlich noch verkraften können. Das kann man so aus der Haushaltswirtschaft der letzten Jahre ableiten. Mit ein paar Maßnahmen hätte man das hinbekommen, glaube ich.
Das Weitere, nämlich die danach eingesetzte Inflation, der erhebliche Preisantrieb und -auftrieb, der war nicht zu bewältigen. Dafür hat die Stadt nicht genug Widerstandskraft gehabt. Das hängt auch damit zusammen, was wir vorhin eingehend erörtert haben, nämlich die die Nichteinhaltung von einer stringenten Konnexität bei Bund und Land.
Und die Inflation, das weiß der Bürger ja nur allzu gut, was das für ihn bedeutet hat. Bei uns ist es das Gleiche, im Grunde genommen, über den gesamten Haushalt. Ob ich an Personal durch höhere Tarifabschlüsse, Anpassung von Besoldungsstrukturen, ob ich an Bauen denke, Dienstleistungen, Sozialleistungen, … Alles ist entsprechend dem Inflationsanstieg für die Stadt teurer geworden.
Und die Widerstandskraft dafür in der Dimension, die hat Bottrop nicht aufgebracht. Aber Bottrop hat auf die Gesamtsituation meines Erachtens nach richtig reagiert und ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) konzipiert. Da sind einige Härten drin. Ganz ohne Härten wird man das auch nicht hinbekommen. Aber insgesamt würde ich trotzdem sagen, wir haben sehr ausgewogen gesehen, welche Sparmaßnahmen wir machen. Wir haben dabei über den Tellerrand geguckt und abgewogen und haben das meiner Meinung nach vernünftig und auch umsetzbar aufgestellt. Dieses HSK muss natürlich in den nächsten Jahren konsequent verfolgt, weiterentwickelt werden, eventuell nachgebessert werden. Und das meine ich durchaus auch im Sinne künftiger Generationen. Wir können nicht einfach weiter wirtschaften, ohne tätig zu werden, meine ich, um auch an der Stelle zutreffend an künftige Generationen zu denken und künftige Generationen nicht über Gebühr zu belasten.
Von anderen staatlichen Ebenen brauchen wir auch Maßnahmen – Stichwort Abbau von überbordender Bürokratie in vielen Bereichen, wie bei uns auch bei Förderprogrammen. Da kann man sicherlich auch vieles verschlanken, umwandeln in pauschale Fördermittel, so wie es jetzt anteilig bei dem großen Förderprogramm mit 47 % gemacht wird. Aber auch im Baurecht und in anderen Rechtsgebieten brauchen wir weniger Bürokratie.
Wir brauchen mehr digitale Lösungen. Die müssen häufig auch von Bund und Land angestoßen werden, weil wir von den Stellen abhängen. Und vor allem: Am Ende brauchen wir eine deutlich verbesserte Finanzausstattung. Also das sind Gebiete, wo die Kommunen weiter daran arbeiten werden und fordern müssen. Ich glaube, wir haben unseren Teil geliefert. Jetzt muss auch von anderen Ebenen noch etwas kommen.
Die letzte Haushaltssanierung der Stadt Bottrop bis 2021, die war solide. Genauso sehe ich das jetzige HSK. Und das letzte Haushaltssanierungsprogramm war durchaus erfolgreich, bis hin zu dem Punkt, dass es dann ausgeglichene Haushalte gab in den in den letzten Jahren, bevor die Krisen eingetreten sind, sogar teilweise noch in den Krisenjahren mit ausgeglichenen Haushalten, und die Verschuldung aus Liquiditätskrediten ist erheblich zurückgefahren worden:
Ursprünglich waren es einmal in der Spitze über 220 Mio. € und wurde dann abgebaut so ungefähr auf 150 Mio. €. Also man sieht, dass dann doch in guten Schritten auch der Schuldenabbau erfolgt ist. Dieses Konzept war von Erfolg gekrönt und ich glaube, das kann jetzt auch wieder gelingen, wir haben ein konsistentes HSK, da muss man jetzt dranbleiben und dann kann auch der Wiederaufbau von Eigenkapital erfolgen bis hin zu einer Verringerung der Schuldenlast. Und das wäre für mich ausschlaggebend, auch mit dem Blick auf die künftigen Generationen.
MS: Also zusammengefasst: Das Ziel für 2034 – Ende der Haushaltssicherung – wäre ein ausgeglichener Haushalt mit der sogenannten “Schwarzen Null” und dann langsame Erwirtschaftung kleinerer Überschüsse zur Tilgung der Liquiditäts- und Investitionskredite. Klingt eigentlich ganz hoffnungsvoll.
JB: Ja, würde ich auch so sehen.
MS: Gut, dann wollen wir auf dieser positiven Note enden. Ich sage vielen Dank für die Zeit.
JB: Ich danke auch für das Interview, für die Vorbereitung und die heutige Ausrichtung. Wir sind ja heute hier in unserem Josef Albers Museum, Museumszentrum Quadrat, und durften hier vor Ort den Dreh machen. Für mich ein immer wieder besonderer Ort, egal wie oft ich hier bin. Wir haben hier so eine direkte Verbindung und Verknüpfung von Kunst, von Architektur und von Natur.
Also auch alle Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Video interessieren: Kommen Sie her. Nutzen Sie unsere wunderschöne Einrichtung zum Genießen von Kunst, zum Treffen von netten Menschen und für Spaziergänge durch den Skulpturenpark und durch den Park natürlich.
Vielen Dank und alles Gute.
MS: Man merkt so ein bisschen, dass Sie nicht nur die Leitung der Finanzverwaltung innehaben, sondern auch der Kulturdezernent sind.
Vielen Dank fürs Zuschauen. Bis zum nächsten Mal.