Wenn eine Kommune ihren Haushalt nicht ausgleichen kann und ein Risiko der Überschuldung besteht, muss sie ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufstellen.
Ein HSK ist ein Maßnahmenplan, der darauf abzielt, den Haushaltsausgleich innerhalb eines Zeitraums von bis zu 10 Jahren wiederherzustellen. Während das HSK oder der Haushaltsplan nicht von der Bezirksregierung genehmigt wurde, gilt die vorläufige Haushaltsführung, was bedeutet, dass keine zusätzlichen Ausgaben über die bisherigen/verpflichtenden hinaus getätigt werden können.