Seit der kommunalen Neuordnung 1976 hat Bottrop die drei Bezirksvertretungen Bottrop-Mitte, Bottrop-Süd und Bottrop-Kirchhellen. Jede von ihnen besteht derzeit aus 15 Mitgliedern.
Diese “Bezirksparlamente”, deren Mitglieder alle fünf Jahre gewählt werden, kümmern sich um die Anliegen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger in ihrem Stadtbezirk. Sie sind zuständig für Einwohneranträge, Anregungen und Beschwerden, und sie bringen Vorschläge in die Fachausschüsse und die Verwaltung ein.
Damit haben sie auch Einfluss auf die Entscheidungen des Stadtrats. Sie haben auch Befugnisse in Angelegenheiten, die nicht wesentlich über ihren jeweiligen Stadtbezirk hinausgehen.
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